Die Schwerbehindertenvertretung hat verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb. Am Ende eines Jahres können die folgenden drei Aufgaben von besonderer Bedeutung sein:
Überprüfung der Durchführung von Inklusionsmaßnahmen:
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass die im Betrieb vereinbarten Inklusionsmaßnahmen und barrierefreien Arbeitsbedingungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dazu gehört die Überprüfung von baulichen Maßnahmen, der Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln und anderen Unterstützungen, um die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter am Arbeitsleben zu gewährleisten.
Beurteilung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen ein. Am Ende eines Jahres kann es wichtig sein, die bisherigen Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu evaluieren. Dabei geht es darum, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten und gegebenenfalls neue Fortbildungs- oder Fördermaßnahmen für das kommende Jahr zu planen.
Überprüfung der Einhaltung der Beschäftigungsquoten:
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Unternehmen. Die Schwerbehindertenvertretung überwacht die Einhaltung dieser Quoten und setzt sich dafür ein, dass die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gewahrt werden. Am Ende eines Jahres kann eine Überprüfung der Beschäftigungsquoten und gegebenenfalls die Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen im Betrieb stehen.