Wenn Ihr Betriebs- oder Personalrat einen Beschluss fasst, mit dem Sie als Schwerbehindertenvertretung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, diesen Beschluss auszusetzen. Und zwar für sieben Tage. Das ist dann möglich, wenn Sie der Meinung sind, dass der Beschluss eine deutliche Beeinträchtigung der Arbeitnehmerinteressen, also der schwerbehinderten Beschäftigten, darstellt.
Grundsätzlich haben Sie als Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und § 32 BetrVG, ein Teilnahmerecht – aber keine Pflicht – an sämtlichen Sitzungen und Ausschüssen Ihres Betriebs- bzw. Personalrats. Und zwar jederzeit, unabhängig davon, ob bei den Sitzungen Fragen zu Ihren schwerbehinderten Kollegen besprochen werden oder nicht.
Das gilt auch für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, Wirtschaftsausschuss oder gemeinsame Ausschüsse Ihres Arbeitgebers und Betriebs-/Personalrats.
Wichtig
Sie als Schwerbehindertenvertretung müssen rechtzeitig und mit Mitteilung zur Tagesordnung ordnungsgemäß geladen werden (§ 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Allerdings: Fehlt die Ladung oder nehmen Sie nicht an der Veranstaltung teil, hat das keinen Einfluss auf die Beschlusswirksamkeit.
Wenn Ihnen Themen unter den Nägeln brennen, können Sie zwar keine Betriebsratssitzung einberufen, Sie haben aber die Möglichkeit, die Angelegenheit der schwerbehinderten Beschäftigten bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen (§ 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX).
Sie haben beratende Eigenschaft
Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie eine beratende Funktion. Das heißt, Sie nehmen an den Sitzungen beratend teil und können Ihren Standpunkt vertreten. Dabei gibt es keine Beschränkung nur auf Fragen zu schwerbehinderten Mitarbeitern.
Wird über ein Thema abgestimmt, haben Sie leider kein Stimmrecht bei den Beschlüssen. Auch, wenn das Thema Ihre schwerbehinderten Kollegen betrifft. Sie dürfen aber bei der Abstimmung dabei sein.
Aussetzung beantragen
Wenn Sie mit einem Betriebsratsbeschluss nicht einverstanden sind, weil dieser eine deutliche Beeinträchtigung der Interessen Ihrer schwerbehinderten Kollegen darstellt, haben Sie die Möglichkeit diesen Beschluss auszusetzen.
Der Ablauf dazu ist wie folgt:
1. Antrag stellen
Sie richten den Antrag formlos an Ihren Betriebs- oder Personalratsvorsitzenden oder tragen ihn mündlich in der Sitzung vor.
2. Aussetzung erwirken
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, muss der Beschluss für eine Woche ausgesetzt werden. Die Berechnung der 7-Tage-Frist beginnt mit dem Beschlusszeitpunkt.
3. Kompromiss finden
Während der Frist soll (wenigstens) ein Kompromiss gefunden werden, der eine gemeinsame Haltung zu dem Thema zeigt. Zu den Gesprächen kann bspw. ein Gewerkschaftsvertreter hinzugezogen werden.
4. Ablauf der Frist
Nach Ablauf der Frist muss sich der Betriebs-/Personalrat erneut zusammenfinden und einen Beschluss fassen.
5. Aussetzung eines neuen Beschlusses beantragen
Bleibt Ihr Betriebs-/Personalrat bei seiner vorherigen Meinung können Sie keinen erneuten Antrag auf Aussetzung stellen. Wird ein neuer Beschluss gefasst, den Sie erneut nicht befürworten, können Sie eine weitere Aussetzung beantragen.