Die Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen ist für die Mobilität und Inklusion von Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung. Als Schwerbehindertenvertretung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung bei der Einrichtung von Behindertenparkplätzen in Verbindung mit einer Betriebsvereinbarung zu beachten sind:
Bedarfsermittlung und Beteiligung: Die Schwerbehindertenvertretung sollte frühzeitig in die Planung und Einrichtung der Parkplätze einbezogen werden. Gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern sollte der tatsächliche Bedarf hinsichtlich Anzahl und Lage der Parkplätze ermittelt werden.
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit: Die Parkplätze müssen uneingeschränkt barrierefrei und gut erreichbar sein. Dies bedeutet nicht nur ausreichend breite Parkplätze, sondern auch freie Wege zu den Eingängen und anderen relevanten Einrichtungen. Die Schwerbehindertenvertretung sollte darauf achten, dass alle baulichen und gestalterischen Anforderungen erfüllt werden.
Lage und Nähe zum Eingang: Die Schwerbehindertenparkplätze sollten in unmittelbarer Nähe des Eingangs oder des Hauptgebäudes des Unternehmens liegen. Dies verkürzt die Wege für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und erleichtert den Zugang.
Beschilderung und Kennzeichnung: Die Schwerbehindertenvertretung sollte darauf achten, dass die Parkplätze eindeutig und gut sichtbar gekennzeichnet sind. Die Beschilderung sollte das internationale Rollstuhlfahrersymbol enthalten und auf die ausschließliche Nutzung durch schwerbehinderte Menschen hinweisen.
Nutzungsberechtigung und Vermeidung von Missbrauch: In der Betriebsvereinbarung sollten klare Kriterien festgelegt werden, wer die Schwerbehindertenparkplätze nutzen darf. Die Schwerbehindertenvertretung sollte darauf achten, dass die Nutzungsberechtigung entsprechend kontrolliert wird, um Missbrauch zu verhindern.
Sanktionen bei Missbrauch: Die Betriebsvereinbarung sollte auch mögliche Sanktionen für Personen vorsehen, die die Schwerbehindertenparkplätze unberechtigt nutzen. Die Schwerbehindertenvertretung sollte darauf achten, dass diese Sanktionen angemessen und abschreckend sind.
Kommunikation und Sensibilisierung: Die Schwerbehindertenvertretung sollte in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten über die Bedeutung der Schwerbehindertenparkplätze informiert werden. Sensibilisierungsmaßnahmen können helfen, das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen.
Regelmäßige Überprüfung und Rückmeldung: Die Schwerbehindertenvertretung sollte sicherstellen, dass die Nutzung der Parkplätze regelmäßig überprüft wird. Ein Feedback-Mechanismus sollte eingeführt werden, um eventuelle Probleme oder Anliegen frühzeitig zu erkennen und zu bearbeiten.
Kontinuierliche Verbesserung: Die Schwerbehindertenvertretung sollte darauf achten, dass die Schwerbehindertenparkplätze kontinuierlich verbessert werden, um den wechselnden Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Betriebsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Schwerbehindertenvertretung sollte all diese Aspekte klar und umfassend regeln, um sicherzustellen, dass die Schwerbehindertenparkplätze wirklich dazu beitragen, die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu fördern.