Sonderkündigungsschutz
Achtung: Hier verlieren Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihren Sonderkündigungsschutz
Wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich auch zur Sicherheitsfachkraft bestellt worden sind, genießen Sie einen Sonderkündigungsschutz kraft Ihres Amtes als SiFa. Der Gesetzgeber will Ihre Tätigkeit besonders schützen. Damit ist nur eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich – zum Beispiel Diebstahl. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Aber:
Das Bundesarbeitsgericht ist sich nicht sicher, ob eine ordentliche Kündigung europarechtlich nicht doch möglich sein kann, falls diese Ihr „normales“ Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer betrifft. Im entschiedenen Fall war der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers nach einer Umstrukturierung entfallen, der Arbeitnehmer hatte ordentlich gekündigt. Der Fall dreht sich um einen Datenschutzbeauftragten, doch die Regeln zum Sonderkündigungsschutz sind die gleichen, wie bei Ihnen, deshalb ist der Fall auch für Sie wichtig.
- Das Bundesarbeitsgericht will nun vom EuGH wissen, ob ein Datenschutzbeauftragter in solchen Fällen tatsächlich ordentlich gekündigt werden kann (BAG, jetzt veröffentlichte EuGH-Vorlage vom 30.7.2020, Az. 2 AZR 225/20 (A)). Ich informiere Sie natürlich sofort. Solange aber gilt: Sie genießen Sonderkündigungsschutz! Darauf können Sie sich jetzt immer noch berufenEine Checkliste zum Jahresendspurt im Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier.
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