Staub, Schimmel & Bakterien: So räumen Sie hygienisch auf und sorgen für mehr Gesundheit bei der Lebensmittelhygiene
Mal ehrlich: Wie steht es in Ihrem Betrieb um die Regelungen im Umgang mit Lebensmitteln am Arbeitsplatz? Gibt es überhaupt welche? Sind die Regelungen ausreichend kommuniziert worden und den Mitarbeitern bekannt? Lebensmittelhygiene geht weit über den schmutzigen Kühlschrank in der Kaffeeküche hinaus. Die Hygieneanforderungen gelten am Schreibtisch genauso wie in der Produktionshalle oder bei der Entsorgung von Lebensmitteln. Mit der folgenden Checkliste sehen Sie, ob Sie in puncto Lebensmittelhygiene an alle Bereiche im Unternehmen gedacht haben und was Sie optimieren können.
Checkliste: Haben Sie bei der Lebensmittelhygiene im Unternehmen an alle Punkte gedacht?
Frage | Ja | Nein |
Sind allen Mitarbeitern die Regelungen zum Umgang mit Lebensmitteln am Arbeitsplatz bekannt? | ☐ | ☐ |
Ist den Mitarbeitern bekannt, welche Formen von Lebensmitteln am Arbeitsplatz erlaubt sind und wo nicht?
! Denken Sie dabei auch an Dritte, wie Kunden in der Bank oder die Sicherheit der Infrastruktur in der IT. |
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Sind in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe, Nebel oder Stäube im Einsatz?
Und: Ist klar kommuniziert, dass in diesen Bereichen keine Lebensmittel eingenommen werden dürfen? |
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Sind in Ihrem Betrieb spanende oder staubende Arbeitsplätze vorhanden? Und ist sichergestellt, dass die Kollegen dort ausschließlich verschlossene Getränkeflaschen oder -becher verwenden, damit sich Spuren von Stoffen oder Stäuben aus der Luft nicht in den Getränken ansammeln können? | ☐ | ☐ |
Ist durch Aushänge gewährleistet, dass sich die Mitarbeiter vor Betreten des Pausenraumes/Kaffeeküche die Hände waschen oder ggf. Spender mit Händedesinfektionsmittel vorhanden sind? | ☐ | ☐ |
Sind die Zuständigkeiten für Ein-/Ausräumen der Spülmaschine, Tische reinigen, Abfalleimer entleeren, Kühlschrank leeren anhand von Listen festgelegt?
! Wenn nicht: Klären Sie, wer wann und wo zuständig ist, eventuell rotierend, so dass jeder Kollege einmal „dran“ ist. Und gben Sie klare Anweisung, dass der Pausenraum bzw. die Kaffeeküche sauber zu hinterlassen ist. |
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Ist den Mitarbeitern bekannt, dass sie bei der Entsorgung von Lebensmitteln keiner erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind?
! Wichtig: Bei der Entsorgung von restlichen Lebensmitteln in die Biotonne genügen im Prinzip die allgemeinen Hygienemaßnahmen nach TRBA 500. Achten Sie aber darauf, dass keine sensibilisierenden Stoffe wie Schimmelpilze in den Lebensmitteln stecken. Bei deutlich sichtbarem Befall sollte Atemschutz, mind. FFP2, getragen werden.
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