Verpuffungen verhindern Arbeitssicherheit
In den letzten Wochen gab es gleich mehrere Meldungen über Verpuffungen in Betrieben, bei denen Beschäftigte teilweise schwer verletzt wurden. So kam es bei einem Arbeitsunfall in Niedersachsen auf dem Gelände eines Transportunternehmens an einem Tresor zu einer Verpuffung. Ein 32-jähriger Mitarbeiter erlitt dabei schwere Verbrennungen. Eine Verpuffung in einem Salzbergwerk in Berchtesgaden forderte fünf Verletzte. Und bei Leipzig wurde ein Handwerker bei Arbeiten auf einem Dach bei einer Verpuffung ebenfalls schwer verletzt.
Eine Verpuffung ist eine schlagartig auftretende Druckwelle, die durch das Zünden einer explosionsfähigen Atmosphäre entsteht. Es entsteht eine schlagartig auftretende Druckwelle.
Beispiel
Der Mitarbeiter eines Montageunternehmens wurde beauftragt, Stahlteile für die Lackierung zu entfetten. Dazu setzte er ein leichtentzündliches Lösemittel ein. Als der Mitarbeiter in der Lackierkabine Gehäuseteile aus Stahl reinigte, kam es plötzlich zu einer Verpuffung. Der Arbeitnehmer erlitt schwere Brandverletzungen.
- Maßgebend für den Unfall war die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches.
Ursache: Unsachgemäßen Umgang mit dem Lösemittel.
Wie lassen sich solche Unfälle verhindern?
Wenn bei Ihnen überhaupt explosionsfähige Gemische zum Einsatz kommen, gilt es nach dem STOP-Prinzip(siehe Seite 1) zu prüfen, ob es einen Ersatz für das bisher verwendete Lösungsmittel gibt.
Beispiel
Verbrennungen 2. und 3. Grades erlitt ein Landmaschinenmechaniker bei Schweißarbeiten an der Allradwelle eines Traktors. Ursache: ein hochentzündliches Trennspray, das wegen eines Hohlraums nicht abziehen konnte. Den Arbeitgeber traf eine Mitschuld, wie die Untersuchung ergab.
- Das Lösungsmittel enthielt den korrekten Hinweis „Nicht in Hohlräumen verwenden“. Doch es fehlte in der Betriebsanweisung der Hinweis auf das Verwendungsverbot in Hohlräumen, und in der Sicherheitsunterweisung war es ebenfalls übergangen worden.
- Noch gravierender fiel ins Gewicht, dass der Arbeitgeber die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen nicht beachtet hatte. Nach der Gefahrstoffverordnung hätte er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als Erstes prüfen müssen, ob das hochentzündliche Spray durch einen weniger gefährlichen Stoff ersetzbar ist („Substitutionsgebot“).
- Tatsächlich bot der Hersteller des Schweiß- Trennsprays als gleichwertige Alternative auch eine nicht brennbare Emulsion an. Hätte der Betrieb diese verwendet, wäre das Unglück vermieden worden.
Empfehlung
Setzen Sie Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz um. Diese Maßnahmen lassen sich 3 Tätigkeitsfeldern zuordnen:
- primärer Explosionsschutz = das Entstehen von explosionsfähigen Atmosphären verhindern
- sekundärer Explosionsschutz = das Entzünden von explosionsfähigen Atmosphären verhindern
- tertiärer Explosionsschutz = die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß einschränken
Bei Verpuffungen geht es vor allem um Punkt 1 und 2. Das bedeutet:
- Ersetzen Sie, wo immer möglich, den brennbaren Stoff durch eine nicht brennbare Alternative, z. B. Waschbenzin durch einen unbrennbaren Kaltreiniger.
- Nutzen Sie alle Möglichkeiten der natürlichen oder künstlichen Lüftung, sodass explosionsfähige Gemische eines Gases, Dampfes, Staubes usw. mit Luft stets unterhalb der UEG bleiben.
- Setzen Sie inerte (reaktionsträge) Gase ein, welche den Luftsauerstoff verdrängen, z. B. Stickstoff in einem Kohlenstaubsilo. Unterhalb eines Sauerstoffgehalts von 15 Vol.-% ist eine Verbrennung nicht mehr möglich.
- Schließen Sie Zündquellen aus, z.B. keine Schleifarbeiten an Metall in einem explosionsgefährdeten Bereich.
- Fußböden in explosionsgefährdeten Bereichen so ausführen, dass keine Zündgefahren durch Reißfunken oder elektrostatische Aufladungen entstehen.
- nur geeignete explosionsgeschützte elektrische Geräte und Maschinen einsetzen
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