Sicherheitsvorschriften für Laserpointer
Gibt es für Laserpointer eigentlich auch Sicherheitsvorschriften?
Frage: „Bei Präsentationen und Unterweisungen setzen unsere Führungskräfte und auch ich immer Laserpointer ein. Nun kam das Thema auf, ob es für den Einsatz von Laserpointern im Betrieb Sicherheitsvorschriften gibt. Das Internet spuckt leider nur höchst unterschiedliche Informationen aus, die teils sogar widersprüchlich sind.“
Antwort: Wenn Laserpointer der zugelassenen Klassen 1 und 2 zum Einsatz kommen (das sind solche bis 1 mW Leistung) bestehen keine besonderen Anforderungen. Gefährlich sind Laserpointer, wenn ihre Leistung höher ist als erlaubt. Da solche Geräte schnell mal im Internet bestellt werden, kann eine Überprüfung nicht schaden.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass Benutzer den Strahl nie auf die Augen von Personen richten – auch nicht versehentlich. Die hoch gebündelten Strahlen treffen mit hochgebündelter Intensität auf kleine Flächen, was zu einer Schädigung der Netzhaut führen kann.
Empfehlung
Sprechen Sie mit denjenigen, die Laserpointer einsetzen und geben Sie Ihnen diese Checkliste an die Hand, sofern eine persönliche Instruktion nicht möglich ist.
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