Rangierende Lastwagen Arbeitssicherheit
Auf einem Firmengelände in Hessen ist ein Arbeiter von einem rangierenden Lastwagen erfasst worden und verstorben. Der Arbeiter war auf dem Gelände unterwegs, als der Kipplaster gerade rangierte und ihn erfasste. Ersthelfer und Notarzt konnten den Mann nicht mehr retten. Eine wichtige Vorschrift auf dem Betriebshof beim Rangieren spielt nun bei der Unfalluntersuchung eine ganz entscheidende Rolle!
Nach der DGUV-Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, muss sich ein Fahrzeugführer beim Wenden und beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Falls nötig, muss er sich von einem Helfer einweisen lassen. Dieser Helfer fehlte in Lorsch, wie erste Untersuchungen zeigen.
Die DGUV-Vorschrift 70 verlangt darüber hinaus, dass sich der Einweiser (wenn er denn vorhanden ist) nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers aufhalten darf, also nicht zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und Hindernissen, die in dessen Bewegungsrichtung liegen. Sie dürfen außerdem während des Einweisens keine anderen Tätigkeiten ausführen (§ 46).
Näheres zum Thema rangierende Lastwagen Arbeitssicherheit finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier. Bei Arbeitssicherheit heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Arbeitssicherheit heute Ihnen geben wird.