Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, um die Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die PSA kann je nach Tätigkeit unterschiedlich sein und umfasst beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Atemschutzmasken, Schutzbrillen oder Gehörschutz. Sie müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgewählt, verwendet und gewartet werden, um eine maximale Schutzwirkung zu erzielen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass PSA vorhanden und zugänglich sind und dass die Beschäftigten entsprechend informiert und unterwiesen werden. Auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung der PSA ist wichtig, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
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