Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS) ist eine qualifizierte Person, die damit beauftragt ist, Arbeitsschutzmaßnahmen in einem Betrieb durchzuführen. Sie verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und ist für die Ermittlung, Analyse und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz zuständig. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und der Entwicklung von Sicherheits- und Gesundheitsprogrammen unterstützt die FAS den Arbeitgeber. Sie schult und informiert die Beschäftigten über Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren und sorgt für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien. Die FAS arbeitet eng mit anderen Abteilungen wie dem Betriebsrat, der Personalabteilung und dem Betriebsarzt zusammen.
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