Für Sie und Ihre Kollegen mit Behinderung können unterstützende Technologien, so genannte Assistive Technologien, kurz AT, bei korrekter Anwendung eine sehr gute Unterstützung beim Gehen, Sehen, Hören oder Sprechen sein. Bekannte Beispiele sind Hörgeräte, Sehhilfen oder Rollstuhl. Aber die Geräte werden zunehmend digitaler und erleichtern so den knapp 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland ihren (Berufs-)Alltag.
Die Assistiven Technologien machen es Ihnen und Ihren Kollegen mit Behinderung einfacher, am Erwerbsleben teilzuhaben. Und es gibt noch einen weiteren Pluspunkt beim Einsatz Assistiver Technologien: Sie lassen sich nach § 167 SGB IX in die Prävention und Ihr betriebliches Eingliederungsmanagement einbinden.
So stellen Sie Unterstützungsbedarfe fest
Beim Einsatz der Assistenztechnologien geht es zunächst darum, in Form einer Arbeitsanalyse den Bedarf am Arbeitsplatz der Kollegen zu ermitteln und festzulegen. Dazu können Sie beispielsweise beratende Einrichtungen wie das Integrations- oder Inklusionsamt hinzuziehen.
Förderung Assistiver Technologien
Ob die bei Ihnen zum Einsatz kommenden ATs gefördert werden, ist unter anderem abhängig von Schweregrad der Behinderung, Behinderungsursache sowie Art und Einsatzzweck. Im Sozialgesetz sind solche Hilfsmittel an die einzelnen Leistungs- und Versorgungsbereiche gekoppelt, wie das beispielsweise in SGB 5 § 33 oder SGB IX § 47 der Fall ist.
- Werden die ATs zum Beispiel von Ihnen persönlich mitgeführt, z. B. in Form eines Tablets etc., müssen Sie einen Förderantrag stellen. Das bedeutet, dass Sie die Förderung direkt erhalten. Wenn Sie den Leistungsbescheid erhalten, ist darin der Eigentümer des Hilfsmittels vermerkt, nämlich Sie.
- Werden die ATs dagegen in Ihrem Betrieb zur barrierefreien Ausstattung der Arbeitsplätze eingesetzt und verbleiben die Geräte dort, kann Ihr Arbeitgeber den Förderantrag stellen.
- Werden die Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung ausgestattet, können die Integrationsämter im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach § 185 SGB IX finanzielle Unterstützung bieten. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Leistungen, die Ihnen und Ihren schwerbehinderten Kollegen die Teilhabe am Arbeitsleben sichert.
Wir haben Ihnen eine kurze Übersicht einiger Assistiver Technologien aufgelistet, die vielleicht für Sie und Ihren Betrieb interessant sind, siehe rechte Spalte.
Gefahren und Risiken bewerten
So faszinierend und hilfreich diese Systeme sind, wichtig ist dabei auch, die möglichen Risiken für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen auszuschließen. Mögliche Gefährdungen müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung von Ihrem Arbeitgeber geprüft und möglicherweise durch Schutzmaßnahmen abgesichert werden (ArbSchG).
Übersicht: Diese Nachweise müssen in den Antrag hinein
Beeinträchtigung | Assistive Technologie |
Eingeschränkte Sehfähigkeit | Möglichkeit von interaktiven Geräten, durch die im Sehen beeinträchtige Mitarbeiter Geräte auch ohne Bildschirm nutzen können, z. B. Screen Reader. Barrierefreies Arbeiten machen auch spezielle Geräte innovativer Hersteller möglich. Hier wird durch Tastpunkte auf den Geräten der digitale Inhalt in tastbaren Inhalt umgewandelt. Das gibt sehbeeinträchtigen Mitarbeitern die Möglichkeit deutlich selbständiger zu arbeiten und mehr digitale Informationen zu ver- bzw. bearbeiten. |
Gehörlos/Hörbeeinträchtigung | Hörgeräte sind meist unangenehm in Klang- und Trageverhalten. Hier gibt es mittlerweile so genannte „Hörkontaktlinsen“. Dabei handelt es sich um Mikrolautsprecher, die auf dem Trommelfell liegen. Das Gerät entspricht der Größe eines Maiskorns und bietet nicht nur sehr gute Klangqualität, sondern ist von außen auch unsichtbar. |
Lähmung/Gleichgewichtsstörung | Mitarbeiter, die zum Beispiel durch Gleichgewichtsstörungen, MS oder halbseitige Lähmung wie z. B. nach einem Schlaganfall beeinträchtigt sind, können durch elektrische Impulse am Körper zur Haltungs- und Bewegungskontrolle „gezwungen“ werden. Wenn Hände für Tastaturen, Maus oder Touchpad nicht eingesetzt werden können, ist die Kopfsteuerung (Headtracking) eine sehr gute Unterstützung. die integrierte Kamera überwacht Kopfbewegungen und setzt diese in Mausbewegungen um. |
Stand (29.03.2022)