Kommt ein Kollege nach einer Langzeiterkrankung zurück in den Betrieb, sollten einige Fragen gemeinsam mit ihm für eine richtige Weiterbeschäftigung abgeklopft werden. Das erfordert Fingerspitzengefühl und gutes Know-how. Denn es gibt Beschäftigte, die durch einen Unfall aus dem Arbeitsalltag gerissen wurden und jetzt vor völlig veränderten (Arbeits-)Bedingungen stehen. Wir sagen Ihnen, wie Sie als Schwerbehindertenvertretung dabei vorgehen.
Um eine Rückkehr an den Arbeitsplatz überhaupt möglich zu machen, sollten Sie folgende Fragen stellen:
- Besteht für den Langzeiterkrankten generell die Möglichkeit an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren?
- Will der Langzeiterkrankte überhaupt zurück an seinen (alten) Arbeitsplatz?
- Soll sich beruflich für den Langzeiterkrankten etwas verändern (Umschulung etc.)?
Die Antworten auf solche Fragen fallen den Rückkehrern nicht leicht. Da dürfen Sie als Schwerbehindertenvertretung durchaus Rat geben. Hören Sie gut zu, bilden Sie sich eine eigene Meinung. So bekommen Sie ein besseres Bild der Gesamtsituation.
Aus- und Weiterbildung für alle
Entscheiden sich Langzeiterkrankte für eine berufliche Veränderung in Form einer Aus- oder Weiterbildung, erhalten sie die gleichen Leistungen wie ihre nicht behinderten Kollegen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ist aber, z.B. nach einem Unfall, eine schwere Behinderung aufgetreten, die durch die Schwere einer Erkrankung eventuelle Reha-Maßnahmen notwendig macht, erhalten Ihre Kollegen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie wird erbracht, damit die Arbeitsleistung Ihrer Kollegen mit Behinderung verbessert, erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Das ist übrigens gesetzlich in § 49 SGB IX geregelt.
Gleichberechtigte Teilhabe
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben das Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe in einer Gesellschaft zu fördern, in der Nachteile weitestgehend vermieden werden. Dadurch können Sozialleistungen zur Teilhabe auch dann gewährleistet werden, wenn es keinen festgestellten Grad der Behinderung gibt. Aber: Es können für weitere Beurteilungen Experten, Berater oder ärztliche Dienstleister hinzugezogen werden. Überblick über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an betroffene Arbeitnehmer nach § 49 SGB IX:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
- die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung,
- die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
- die berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
- die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger […]
Ihre Kollegen mit Behinderung haben die Möglichkeit, spezielle medizinische, psychologische und pädagogische Hilfe zu erhalten usw. Kommt ein Mitarbeiter mit solchem Anliegen auf Sie zu, suchen Sie das Gespräch mit der „Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf“.
Der Antrag zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird entweder an die Deutsche Rentenversicherung oder an die gesetzliche Unfallversicherung geschickt. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, wer für Ihren LTA-Antrag zuständig ist:
Schnell-Check: Wer ist für den LTA-Antrag zuständig?
LTA an Deutsche Rentenversicherung, wenn:
- der Mitarbeiter ist seit mindestens 15 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
- oder der Mitarbeiter hat unmittelbar vorher eine medizinische Reha absolviert?
- Oderder Mitarbeiter hat einen derart schlechten Gesundheitszustand, dass ihm die Erwerbsunfähigkeit droht?
LTA an gesetzliche Unfallversicherung, wenn es sich um:
- Einen Arbeitsunfall handelt?
- Oder es sich um einen Wegeunfall hin und zur Arbeitsstelle handelt?
- Oder es sich um eine Berufskrankheit handelt?
Nutzen Sie den folgenden Link, um die für Ihren Kollegen zuständige Reha-Stelle zu erfragen: https://kurzelinks.de/642i
Stand (01.03.2022)