Frage: „Einer unserer schwerbehinderten Kollegen möchte vorzeitig in Rente gehen. Auf was muss er dabei alles achten und was müssen wir dazu wissen?“
Antwort: Das ist eine gute Frage, denn Sie können nicht früh genug mit der Vorbereitung beginnen. Mittlerweile sind 1,5 Millionen der knapp 8 Millionen Schwerbehinderte berufstätig. Nach und nach werden einige von Ihnen in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Allerdings ist es wichtig, schon einige Jahre vorher über den Ausstieg aus dem Arbeitsleben und die notwendige Strategie nachzudenken.
So können rentenversicherte Schwerbehinderte bereits zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen. Das geht sogar noch früher, allerdings sind dann einige Abschläge in Kauf zu nehmen.
Aber: Nur mit einem Grad der Behinderung von 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren kommt die Rente für Schwerbehinderte in Frage. Allerdings lassen sich die 35 Versicherungsjahre nicht nur durch Arbeit füllen. Es können hier einige andere Tätigkeiten mit in die Berechnung einfließen, das sind beispielsweise:
Beiträge aus Beschäftigung einer selbständigen Tätigkeit, freiwillig gezahlte Beiträge, Kindererziehungszeiten, häusliche Pflege, Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge für Minijobs, Anrechnungszeiten wie Krankheit, Schwangerschaft etc.
Vorzeitige Rente nicht ohne Schwerbehindertenausweis
Weisen Sie den Kollegen darauf hin, dass er für eine vorzeitige Altersrente unbedingt einen Schwerbehindertenausweis benötigt. Nicht jeder besitzt tatsächlich diesen Ausweis. Und: Der Antrag für den Ausweis sollte nicht erst kurz vor Rentenantrag gestellt werden, sondern bereits bei Rentenanstragstellung vorliegen. Als Zeitfenster bis zur Feststellung des GdB sollten Sie bis zu 5 Monate einkalkulieren. Ist eine Klage erforderlich, kann es noch länger dauern.
Stand (01.03.2022)