Wenn es darum geht, schwerbehinderte Kollegen bei der Feststellung des Grades der Behinderung zu unterstützen, ist das Sozialgericht für Sie als Schwerbehindertenvertretung wichtig. Reicht ein behinderter Kollege beispielsweise Klage wegen Anerkennung der Schwerbehinderung ein, kommen Sie als Schwerbehindertenvertretung schnell mit dem Sozialgericht in Kontakt. Obwohl Sie damit eher weniger Berührungspunkte haben. Hier erfahren Sie im Kurzcheck alles, was Sie dazu wissen sollten.
Erhalten Sie oder ein Kollege einen ablehnenden Bescheid einer Behörde und ist dieser nicht gerechtfertigt, sollten Sie sich selbst oder den betroffenen Mitarbeiter zu einem Gang vor das Sozialgericht ermutigen. Denn nicht immer sind Behördenentscheidungen in Stein gemeißelt. Die Streitigkeiten, die vor dem Sozialgericht ausgetragen werden, sind vielfältig. Häufig geht es z. B. bei Menschen mit Behinderungen um Anträge auf Gleichstellung zu Schwerbehinderten, Anträge auf Feststellung des GDB usw. Aber auch Streitigkeiten mit Ärzten zu Honoraren oder Anträge auf Heilmittel werden hier erstritten. Von der Einreichung bis zur Entscheidung gibt es allerdings ein paar Fakten, die Sie kennen sollten. Wir haben für Sie die Wichtigsten zusammengestellt:
1. Einreichen Ihrer Klage
Wenn Sie bzw. die Kollegen einen Rechtsanwalt beauftragt haben (nicht zwingend erforderlich), muss dieser die Klage über das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, kurz beA, einreichen. Wenn Sie selbst die Klage einreichen, geht das nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift.
Gut zu wissen: Bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichts können Sie die Klage durch einen Justizbeamten aufnehmen lassen. Denken Sie dann aber an alle Anlagen, die für Ihre Klage notwendig sind.
2. Klagefrist
Nach postalischem Erhalt des Widerspruchsbescheid haben Sie 4 Wochen Zeit, um die Klage einzureichen.
3. Eilantrag
Wenn es um eine schnelle Entscheidung in einer Notlage geht, können Sie einen so genannten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Formulieren Sie dazu kurz und in eigenen Worten den Grund des Eilantrags.
Gut zu wissen: Der Eilantrag kann bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichts auch mündlich gestellt werden.
4. Aufbau Ihrer Klageschrift
Die Klage muss alle notwendigen Informationen beinhalten. Dazu gehören:
- Eigener Name und Adresse
- Name und Adresse der Behörde
- Klageantrag, z. B. „Ich beantrage die Änderung des Bescheids vom 10.03.2022, Az. XXXXXX usw.
- Begründung Ihrer Klage, z. B. „In dem Bescheid ist der Grad der Behinderung nicht ausreichend festgesetzt, weil … usw.“
- Kopie Ursprungsbescheid
- Kopie Widerspruchsbescheid
- Andere Unterlagen, z. B. Reha-Bericht usw.
Ein Muster einer Klageschrift kann so aussehen:
Musterschreiben
Hermann Muster
Musterweg 2
11111 Beispielstadt
Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht,
Versorgungsamt
Musterstr. 0
1111 Beispielstadt
Antrag auf Änderung Ihres Bescheids vom 31.1.22
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf Ihren Bescheid vom 31.01.2022, …
5. Gerichtsverfahren
Sobald Ihre Klage eingereicht wurde, wird diese an die Gegenseite geschickt. Im Anschluss wird der Gerichtstermin festgelegt, den Sie zugeschickt bekommen. Erscheinen Sie zu diesen Terminen persönlich mit Anwalt.
Gut zu wissen: Sind sich alle Parteien einig, kann das Sozialgericht auf eine mündliche Verhandlung verzichten und mittels eines Gerichtsbescheids seine Entscheidung verkünden.
6. Verhandlung
Die Richter legen die Sach- und Rechtslage der Klage fest und fällen dementsprechend zum Sitzungsende eine Entscheidung.
Gut zu wissen: Bei komplizierten Verhandlungen wird meist ein Gutachter bestellt und es kommt zu einem zweiten Gerichtstermin. Danach steht fest, ob die Klage abgewiesen oder ob ihr stattgegeben wird.
7. Berufung/Vergleich
Hat das Gericht sein Urteil festgelegt und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen Berufung beim Landessozialgericht einlegen. Dort wird die Klage noch einmal geprüft.
Stand (29.03.2022)