Es gibt für alles klare Regeln. Natürlich auch für eine Inklusionsvereinbarung. Um sicherzustellen, dass Ihre Inklusionsvereinbarung rechtskonform und praktikabel ist, müssen deshalb bestimmte formelle Elemente beachtet werden. Eine klare Gliederung gibt Ihrer Inklusionsvereinbarung außerdem die notwendige Struktur. Sie erleichtert die Verständlichkeit und unterstützt damit die Umsetzung.
Die formellen Elemente Ihrer Inklusionsvereinbarung
Die folgenden formellen Elemente sind die grundlegenden Bausteine, die in keiner Inklusionsvereinbarung fehlen dürfen. Sie gewährleisten die Rechtssicherheit und Klarheit. Die gewählte Reihenfolge gibt der Vereinbarung auch die notwendige Struktur.
Stellen Sie sich nach der Erstellung der einzelnen Elemente immer die entsprechende Kontrollfrage, um Ihre Ergebnisse noch einmal zu überprüfen.
1. Präambel
Inhalt:
– Gemeinsames Verständnis und Verpflichtung zur Inklusion
– Zielsetzung der Vereinbarung
In der Präambel werden die Grundsätze und Ziele der Inklusionsvereinbarung festgelegt. Sie beschreibt das gemeinsame Verständnis und die Verpflichtung des Arbeitgebers und der SBV zur Förderung der Inklusion.
Ihre Kontrollfrage: Sind die Grundsätze und Ziele der Vereinbarung klar beschrieben?
2. Geltungsbereich
Inhalt:
– Unternehmensweite oder abteilungsbezogene Gültigkeit
– Personenkreis (z.B. alle Beschäftigten, bestimmte Gruppen)
Dieser Abschnitt definiert, für wen und welche Bereiche die Inklusionsvereinbarung gilt. Dies kann das gesamte Unternehmen bzw. Dienststelle oder bestimmte Abteilungen umfassen.
Ihre Kontrollfragen: Ist der Geltungsbereich eindeutig definiert? Sind alle relevanten Personengruppen erfasst?
3. Rechtliche Grundlagen
Inhalt:
– Erwähnung relevanter Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Hier werden die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen aufgeführt, auf denen die Inklusionsvereinbarung basiert (z.B. das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)).
Ihre Kontrollfrage: Sind alle relevanten gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen aufgeführt? Müssen bereits vorhandene Betriebs- oder Dienstvereinbarungen beachtet werden?
4. Begriffsbestimmungen
Inhalt:
– Definition zentraler Begriffe (z.B. Behinderung, Barrierefreiheit)
Wichtige Begriffe, die in der Vereinbarung verwendet werden, sollten so klar definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ihre Kontrollfrage: Welche Begriffe sind für Ihre Inklusionsvereinbarung notwendig und werden diese klar und für jeden verständlich definiert?
5. Ziele der Inklusionsvereinbarung
Inhalt:
– Konkrete Ziele und erwartete Ergebnisse
Die konkreten Ziele der Inklusionsvereinbarung werden beschrieben, wie z.B. die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung oder die Verbesserung der Barrierefreiheit.
Ihre Kontrollfrage: Sind die Ziele konkret und messbar formuliert?
6. Maßnahmen zur Zielerreichung
Inhalte:
– Konkrete Maßnahmen und Programme
– Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Ihre Kontrollfragen: Sind die Maßnahmen zur Zielerreichung möglichst detailliert beschrieben? Sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar zugeordnet?
Zu den Maßnahmen siehe auf Seite 7 unten.
7. Schulungen und Sensibilisierung
Inhalte:
– Schulungsprogramme für Mitarbeitende und Führungskräfte
– Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion im Unternehmen bzw. der Dienststelle
Ihre Kontrollfragen: -Sind Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen vorgesehen und geplant? Sind hierzu die Zuständigkeiten geregelt?
8. Kontrollen und Evaluation
Inhalte:
– Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung
– Evaluationskriterien und Zeiträume
Ob die Ergebnisse auch umgesetzt werden, muss natürlich überprüft werden. Vermeiden Sie von Anfang an Streitigkeiten in dem Sie bereits jetzt festlegen wie und wann eine Überprüfung erfolgt.
Ihre Kontrollfragen: Sind Verfahren und Evaluationskriterien in der Vereinbarung definiert? Sind die festgelegten Überprüfungszeiträume realistisch?
9. Zusammenarbeit und Kommunikation
Inhalte:
– Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen SBV, Betriebsrat und Arbeitgeber/Dienstherr
– Kommunikationsstrategien und –wege
Hier regeln Sie nicht nur Zuständigkeiten, sondern auch, wie regelmäßiger Austausch stattfindet und wie und in welchen Zeiträumen Treffen organisiert werden.
Ihre Kontrollfrage: Sind Regelungen zur Zusammenarbeit und Kommunikation enthalten?
10. Finanzierung und Ressourcen
Inhalte:
- Angaben zu finanziellen Mitteln und Ressourcen, die zur Umsetzung bereitgestellt werden
Wenn ans liebe Geld geht, hört der Spaß schnell auf. Regeln Sie deshalb so genau wie möglich, wer welche Kosten trägt und das Mitarbeiter abgestellt werden können.
Ihre Kontrollfrage: Sind Angaben zu finanziellen Mitteln und Ressourcen gemacht?
11. Laufzeit und Kündigung
Inhalte:
– Laufzeit der Vereinbarung
– Regelungen zur Kündigung oder Anpassung der Vereinbarung
Als Letztes treffen Sie eine Vereinbarung zur Laufzeit und zur Kündigung. Eine Kündigungsfrist Inklusionsvereinbarungen ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Rahmen von etwa 3 bis 6 Monaten reicht in der Regel. Auch das Datum des Inkrafttretens können Sie hier vermerken.
Ihre Kontrollfragen: Ist eine Laufzeit der Vereinbarung festgehalten? Wird beschrieben, welche Regelungen zur Kündigung oder Anpassung der Vereinbarung vorgesehen sind?
12. Salvatorische Klausel und Unterschriften
Inhalte:
– Unterschriften der Vertragspartner (Arbeitgeber, SBV, ggf. Betriebsrat)
– Hinweis darauf, dass die Unwirksamkeit einzelne Bestimmungen dieser Inklusionsvereinbarung nicht unwirksam macht.
Zum Abschluss unterschreiben Sie als Schwerbehindertenvertretung sowie ein Vertreter der des Arbeitgebers oder der Dienststelle.
Tipp: Achten Sie bei mehrseitigen Inklusionsvereinbarungen immer darauf, dass diese ordentlich paginiert und/oder zusammengeheftet sind. Nur so ist klar, worauf sich Ihre Unterschriften beziehen.
Ihre Kontrollfragen: Haben alle Verantwortlichen die Inklusionsvereinbarung wirksam unterschrieben?
(Stand: 6/2024)