Das kommt auf Ihren Betrieb oder die Dienststelle an: Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben die beschäftigten Kolleginnen und Kollegen nämlich nicht – und das gilt auch für Minijobber. Urlaubsgeld ist immer eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.
Schnell-Check: Wann es ein Urlaubsgeld gibt
Urlaubsgeld muss gezahlt werden, wenn | Ja | Nein |
sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag zur Zahlung eines Urlaubsgelds verpflichtet hat | ||
im Tarifvertrag ein Urlaubsgeld geregelt ist | ||
eine betriebliche Übung entstanden ist, aus der sich ein Anspruch – zumeist nach mindestens dreimaliger vorbehaltloser Zahlung durch den Arbeitgeber – auf ein Urlaubsgeld ergibt. |
Haben Sie auch nur eine dieser drei Fragen mit „Ja“ beantwortet, besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld.
Wichtig: Muss Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ein Urlaubsgeld zahlen, steht dies wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch den Mini-Jobberinnen und Mini-Jobbern in Ihrem Betrieb oder Dienststelle zu.
(Stand: 6/2024)