Das Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten hat am 12.6.2024 den Vermittlungsausschuss passiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchführung mündlicher Verhandlungen durch Bild- und Tonübertragung zu ermöglichen, wenn eine der streitenden Parteien sonst nicht persönlich an einem Termin teilnehmen könnte. Insbesondere für die Barrierefreiheit von Schwerbehinderten ergeben sich durch die Möglichkeit der Videoverhandlungen zahlreiche positive Auswirkungen.
Persönliche Anwesenheit ist nicht mehr notwendig
Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Bei Anordnung können die Verfahrensbeteiligten hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem wenn möglich stattgeben. In Zukunft können dann auch vollvirtuelle Videoverhandlungen erprobt werden, bei denen alle Beteiligten per Video teilnehmen.
Positive Auswirkungen auf die Barrierefreiheit
Für Schwerbehinderte birgt die Erweiterung der Videoverhandlung erhebliche Vorteile, denn sie ermöglichen eine gleichberechtigte Teilhabe am Rechtsverfahren, speziell auch am Arbeitsgericht und den Sozialgerichten. Schwerbehinderte Menschen haben so verbesserte Chance, ihre Standpunkte zu vertreten und an Verhandlungen teilzunehmen:
1. Reduzierung der physischen psychischen Belastung:
Die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen von zu Hause oder einem anderen geeigneten Ort reduziert die Notwendigkeit für schwerbehinderte Menschen, beschwerliche Reisen zu den Gerichtsorten zu unternehmen. Sie sind nicht mehr auf die physische Zugänglichkeit von Gerichtsgebäuden angewiesen und können ihre Teilnahme besser in ihren Alltag integrieren. Dies minimiert die physische Belastung und ermöglicht eine stressfreie Beteiligung am Verfahren in gewohnter Umgebung.
2. Zugang zu technischen Hilfsmitteln:
Schwerbehinderte Personen können in ihrer vertrauten Umgebung auf ihre individuell angepassten technischen Hilfsmittel zurückgreifen. Dies kann die Kommunikation und Interaktion während der Verhandlung erheblich erleichtern.
Der Weg zur inklusiven Justiz
Auch Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertretung kann diese Änderung deutlich verändern, denn sie senkt natürlich auch die Hemmschwelle sich vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber bzw. Dienstherren zu wehren. Die praktische Umsetzung der Videoverhandlungen erfordert jedoch ausreichende technische Kapazitäten und die Bereitschaft der Gerichte, diese Technologie umfassend zu nutzen. Darauf ist zu hoffen, denn das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Justiz.
(Stand: 7/2024)