Behindertenparkplätze sind ein unverzichtbares Element der Barrierefreiheit und stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen möglichst uneingeschränkt am öffentlichen und beruflichen Leben teilhaben können. Als Schwerbehindertenvertretung tragen Sie die Verantwortung, in Ihrem Unternehmen auf die ordnungsgemäße Einrichtung und Nutzung von Behindertenparkplätzen zu achten. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie rechtlich beachten müssen, erhalten eine praktische Checkliste für die Umsetzung und einen Vorschlag zur gerechten Verteilung der Parkplätze auf Mitarbeiter.
Rechtliche Grundlagen für Behindertenparkplätze
Die Bereitstellung von Behindertenparkplätzen ist gesetzlich geregelt und basiert auf verschiedenen nationalen und internationalen Vorschriften. In Deutschland sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gemäß § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden Behindertenparkplätze ausweisen. Diese Parkplätze sind für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen blauen Parkausweis bestimmt. Der blaue Parkausweis wird nur Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), blinden Personen (Merkzeichen „Bl“) und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen ausgestellt.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen und Unternehmen, Behindertenparkplätze im Rahmen der Barrierefreiheit bereitzustellen. Es sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, was auch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsplätzen umfasst.
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Das SGB IX enthält Bestimmungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit schwerbehinderte Menschen ihre Arbeitsstätte erreichen und ihren Arbeitsplatz nutzen können. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter Parkplätze.
Anforderungen an Behindertenparkplätze
Behindertenparkplätze müssen spezifischen Anforderungen entsprechen, um ihrer Funktion gerecht zu werden. Diese Anforderungen betreffen die Lage, Größe und Kennzeichnung der Parkplätze.
Lage
Behindertenparkplätze sollten sich in unmittelbarer Nähe des Eingangs zu einem Gebäude befinden, um den Zugang zu erleichtern. Je nach örtlichen Gegebenheiten sollten auch Aufzüge, Rampen oder barrierefreie Zugänge in der Nähe sein. In Parkhäusern sind Behindertenparkplätze idealerweise in den unteren Ebenen oder in der Nähe der Ausgänge zu platzieren.
Größe
Die Mindestmaße für Behindertenparkplätze sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Ein Behindertenparkplatz sollte mindestens 3,50 Meter breit sein, um ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie für eventuelle Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen zu bieten. Bei Längsparkplätzen ist eine Länge von mindestens 7,50 Metern empfohlen, um das Ein- und Aussteigen an beiden Seiten des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Kennzeichnung
Behindertenparkplätze müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet sein. Dies erfolgt durch das bekannte Rollstuhlfahrersymbol auf dem Boden des Parkplatzes sowie durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrer“). Diese Kennzeichnung ist zwingend erforderlich, um die Nutzung durch unberechtigte Personen zu verhindern und die Parkplätze für die wirklich Bedürftigen freizuhalten.
Checkliste zur Umsetzung von Behindertenparkplätzen
Um sicherzustellen, dass die Behindertenparkplätze in Ihrem Unternehmen den rechtlichen Vorgaben und den Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen, haben wir eine Checkliste erstellt:
Bestandsaufnahme:
- Prüfen Sie die vorhandenen Parkplätze auf Barrierefreiheit.
- Ermitteln Sie den Bedarf an Behindertenparkplätzen basierend auf der Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter und Besucher.
Planung:
- Legen Sie die Lage der Behindertenparkplätze fest (möglichst nah am Eingang).
- Bestimmen Sie die Anzahl der benötigten Parkplätze gemäß den gesetzlichen Vorgaben und dem ermittelten Bedarf.
Dimensionierung:
- Sicherstellen, dass die Parkplätze die vorgeschriebenen Mindestmaße (3,50 m Breite) erfüllen.
- Berücksichtigen Sie bei Bedarf auch zusätzliche Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer oder andere Hilfsmittel.
Kennzeichnung:
- Markieren Sie die Parkplätze gut sichtbar mit dem Rollstuhlfahrersymbol.
- Stellen Sie sicher, dass die Schilder ordnungsgemäß angebracht und aus verschiedenen Perspektiven gut sichtbar sind.
Barrierefreier Zugang:
- Überprüfen Sie, ob der Zugang vom Parkplatz zum Gebäude barrierefrei ist.
- Stellen Sie sicher, dass Rampen, Aufzüge oder alternative Zugänge vorhanden und zugänglich sind.
Regelmäßige Überprüfung:
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Nutzung der Behindertenparkplätze.
- Sorgen Sie dafür, dass die Plätze nicht von unberechtigten Personen genutzt werden.
Mitarbeiterinformation:
- Informieren Sie alle Mitarbeiter über die Bedeutung und die korrekte Nutzung von Behindertenparkplätzen.
- Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter ohne Berechtigung wissen, dass sie diese Plätze nicht nutzen dürfen.
Vorschlag zur Verteilung von Behindertenparkplätzen auf Mitarbeiter
Die gerechte Verteilung von Behindertenparkplätzen auf die berechtigten Mitarbeiter erfordert klare Regeln und transparente Kommunikation. Hier ist ein Vorschlag, wie dies in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden kann:
Bedarfsermittlung:
- Erstellen Sie eine Liste aller Mitarbeiter, die Anspruch auf einen Behindertenparkplatz haben (basierend auf dem Vorliegen eines blauen Parkausweises).
- Berücksichtigen Sie auch Besucher, die regelmäßig das Unternehmen aufsuchen und auf solche Parkplätze angewiesen sind.
Zuteilung der Parkplätze:
- Weisen Sie den berechtigten Mitarbeitern feste Parkplätze zu. Dies vermeidet Unsicherheiten und stellt sicher, dass die Parkplätze verfügbar sind, wenn sie gebraucht werden.
- Bei einer größeren Anzahl berechtigter Personen als verfügbaren Parkplätzen könnte ein Rotationssystem eingeführt werden, sofern dies praktikabel ist. Andernfalls sollte die Zuteilung nach Dringlichkeit und tatsächlichem Bedarf erfolgen.
Transparente Kommunikation:
- Kommunizieren Sie die Zuteilungsregeln klar an alle Mitarbeiter.
- Stellen Sie sicher, dass alle berechtigten Personen über ihre zugeteilten Parkplätze informiert sind und wissen, wie sie diese nutzen können.
Überprüfung und Anpassung:
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Anzahl der Behindertenparkplätze noch ausreicht und passen Sie die Verteilung an, wenn sich die Anzahl der berechtigten Mitarbeiter ändert.
- Ermutigen Sie die Mitarbeiter, Änderungen in ihrem Bedarf frühzeitig zu melden, damit Anpassungen vorgenommen werden können.