erledigt | ||
Schritt Nr. 1 | Zunächst setzt sich Ihre Kollegin oder Ihr Kollege mit seinem behandelnden Arzt zusammen und entwickelt einen Stufenplan, der sich am Genesungsfortschritt orientiert. | |
Schritt Nr. 2 | Nach diesem Stufenplan richtet sich die Wiedereingliederung Ihrer Kollegin oder Ihres Kollegen in den Betrieb. | |
Schritt Nr. 3 | Die Bescheinigung des behandelnden Arztes muss konkrete Angaben machen, wie die Wiedereingliederung zu erfolgen hat. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Arbeitsstunden und der Arbeitstage, die Ihre Kollegin oder Ihr Kollege zunächst wieder beschäftigt werden sollen. | |
Schritt Nr. 4 | Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr stimmt den Start in die Wiedereingliederung und deren Dauer mit der Krankenkasse Ihrer Kollegin oder Ihres Kollegen ab. | |
Schritt Nr. 5 | Sobald Ihre Kollegin oder Ihr Kollege nach dem Plan seine Tätigkeit im Betrieb wieder aufnimmt, kann dies zunächst auch nur für wenige Stunden am Tag erfolgen und dann langsam gesteigert werden. |
(Stand: 3/2024)