Es gibt kaum einen Betrieb in dem Gefahrstoffen nicht vorkommen. Das fängt bei Putzmitteln an und hört bei mineralischen Verbrennungsstoffen noch lange nicht auf. Doch der Umgang mit Gefahrstoffen wird immer noch sorglos betrieben. Zu sorglos, wie jetzt die Berufsgenossenschaften besorgt melden. Grund genug, das Thema im Herbst 2023 auf die Agenda zu setzen.
Gefahrstoffe sind ein stets aktuelles und wichtiges Thema. Hier steht auch 2023 wieder die Frage nach der möglichen Substitution an erster Stelle stehen. Doch immer wenn diese nicht möglich ist, hat die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen selbstverständlich oberste Priorität. Um das Thema im Kopf Ihrer Mitarbeiter auch stets aktuell zu halten und diese dafür zu sensibilisieren, ist eine regelmäßige Unterweisung − abhängig von der Menge und Kontakthäufigkeit − auch mehrmals im Jahr ratsam.
Wie sind Gefahrstoffe definiert?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert klare Merkmale, wann ein Stoff oder Gemisch als Gefahrstoff geführt werden muss. Generell sind Gefahrstoffe
- Stoffe oder
- Gemische,
von denen eine Gefahr für den Menschen und/oder die Umwelt ausgeht. Weist ein Produkt mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal auf, gilt es als Gefahrstoff.
Die Gefährlichkeitsmerkmale sind durch sogenannte GHS-Piktogramme (GHS=global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) veranschaulicht. Zu den GHS-Piktogrammen zählt unter anderem
- die Flamme
- ein Ausrufezeichen
- ein Totenkopf.
Neben den Gefahrenpiktogrammen werden einem Gefahrstoff weitere Gefahren- und Sicherheitshinweise zugeordnet. Diese sogenannten H- und P-Sätze schlüsseln die jeweiligen Gefahren und die damit einhergehenden Verhaltensregeln weiter auf.
- Die Unterweisung der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen im richtigen Umgang mit den vorhandenen und verwendeten Gefahrstoffen ist ein wesentlicher Teil der betrieblichen Strategie zur Vermeidung von Unfällen oder Erkrankungen durch Gefahrstoffe.
Bei der entsprechenden Unterweisung darf es deshalb nicht nur um Persönliche Schutzausrüstung und deren richtiger Handhabung gehen. Entscheidend ist es, den Beschäftigten richtige und fehlerhafte Verhaltensweisen näherbringen. Und natürlich dürfen auch Verhaltensmaßnahmen bei einer Vergiftung oder bei Haut bzw. Schleimhautkontakt und über die Maßnahmen der Ersten Hilfe nicht fehlen.
Tipp
Die folgende Übersicht können Sie heranziehen, um Ihre Unterweisungen auf ein sicheres Fundament zu stellen:
Hilfestellung für Ihre Gefahrstoffunterweisungen | |
Was sind Gefahrstoffe? | Zwar besagt die Gefahrstoffverordnung, dass jeder Stoff und jedes Gemisch, einen Gefahrstoff darstellt, wenn er oder es in eine oder mehrere der 28 Gefahrklassen fällt. Doch Achtung: Nicht alle Gefahrstoffe müssen auch durch eine Kennzeichnung nach GHS markiert werden. Denn es fallen auch Stoffe unter die Verordnung, die im Zuge der Verarbeitung oder Verwendung gefährliche Eigenschaften freisetzen (können) und so eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und ihre Umgebung darstellen. Tipp Gehen Sie bei Ihren Unterweisungen nicht nur auf Gefahrstoffe mit Kennzeichnung ein, sondern sprechen Sie auch die die Stoffe in Ihrem Unternehmen an, die nicht sofort als Gefahrstoff erkennbar sind. Beispiel: Schweißrauche. |
Erscheinungsformen von Gefahrstoffen | Sich schützen zu können, heißt: Bescheid wissen. Und zwar auch über die Erscheinungsformen und physikalisch chemischen Eigenschaften ein Stoff bzw. eine Zubereitung hat. Die 5 häufigsten Erscheinungsformen sind: Gase, z. B. Ammoniak, AcetylenDämpfe, z. B. Lösemittel/ BenzindämpfeSchwebstoffe, z. B. Farbnebel, Holzstäube, MehlstäubeFlüssigkeiten, z. B. Lösemittel, Säuren, Laugen, verschiedene ReinigungsmittelFeststoffe, z. B. Cyanide, Metalle Die notwendigen Schutzmaßnahmen richten sich wesentlich nach der Erscheinungsform. Daher sind möglicherweise auch mehrere Maßnahmen erforderlich. Ein Stoff, der bei Raumtemperatur nur gasförmig vorliegt, ist mit Sicherheit anders zu behandeln als ein Stoff, der in flüssiger Form vorliegt und bei 30 °C zu verdampfen beginnt. Bei den verschiedenen Erscheinungsformen ist es wichtig zu wissen, wie diese Stoffe in den Körper gelangen können und worauf es bei den einzelnen Aufnahmewegen (Einatmen, Verschlucken, Aufnahme über die Haut) besonders ankommt. |
Kennzeichnung von Gefahrstoffen | Damit Ihre Mitarbeiter die Gefährlichkeit eines Stoffes bereits am Etikett erkennen können, müssen Sie in Ihrer Unterweisung auch auf die Etiketten eingehen. Nachfolgend finden Sie ein Etikett am Beispiel von Methanol: |
Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung | Natürlich müssen Beschäftigte auch über den Inhalt der Betriebsanweisungen unterrichtet werden. In dieser Anweisung können die Beschäftigten alle wichtigen Informationen über Sicherheits- und Notfallmaßnahmen beim Umgang mit dem Gefahrstoff nachlesen. Wichtig ist, dass Sie die Betriebsanweisung in der Unterweisung erörtern. Der Grund liegt auf der Hand: Betroffene sollen sich im Notfall schnell in der Betriebsanweisung orientieren können |