Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung von Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz und die Entwicklung von Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung dieser Risiken. Sie sollte in jedem Unternehmen durchgeführt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, sollten zunächst alle Arbeitsabläufe und Arbeitsbereiche im Unternehmen systematisch erfasst und bewertet werden. Dabei sind alle potenziellen Gefahrenquellen wie Maschinen, Chemikalien oder Arbeitsplatzbedingungen wie Lärm und Beleuchtung zu berücksichtigen.
Im nächsten Schritt sollten die ermittelten Risiken und Gefährdungen bewertet werden, um festzustellen, welche Maßnahmen zu ihrer Minimierung oder Beseitigung erforderlich sind. Dabei ist es wichtig, auch die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Schließlich sollten Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung der Gefährdungen entwickelt und umgesetzt werden. Dabei sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen wie Schulungen oder Arbeitsanweisungen zu berücksichtigen.
Es wird empfohlen, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu wiederholen, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind und gegebenenfalls angepasst werden können.