Die Schwerbehindertenvertretung hat nach dem Schwerbehindertengesetz eine wichtige Funktion im Betrieb. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen und setzt sich für deren Rechte und Belange ein. Ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist die Mitbestimmung bei Entscheidungen, die schwerbehinderte Menschen betreffen.
Die Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung umfasst insbesondere die Mitwirkung bei
Einstellung schwerbehinderter Menschen
Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen schwerbehinderter Menschen
der Anordnung von Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen
Planung und Durchführung von Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Betriebsgeländes
Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für schwerbehinderte Menschen
Bei diesen Entscheidungen hat die Schwerbehindertenvertretung ein Mitbestimmungsrecht. Das heißt, sie muss vor der Entscheidung angehört und ihre Stellungnahmen und Vorschläge müssen berücksichtigt werden. In bestimmten Fällen hat die Schwerbehindertenvertretung auch ein Vetorecht, d.h. sie kann eine Entscheidung blockieren, wenn sie der Meinung ist, dass die Interessen der schwerbehinderten Menschen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Die Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung ist somit ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Belange schwerbehinderter Menschen im Betrieb zu wahren und ihre Integration in den Arbeitsalltag zu fördern.
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