Gefahrstoffunterweisung
Schulen Sie die Mitarbeiter in 3 Punkten über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen
Vielleicht lagern Sie in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe, von denen viele Mitarbeiter gar nicht wissen, dass es sich dabei um Gefahrstoffe handelt: Putzmittel, Klebstoffe, Korrekturflüssigkeiten und vieles mehr. Die Liste ist lang. Nicht nur deshalb wird der Umgang mit Gefahrstoffen zu sorglos betrieben. Halten Sie hier dagegen und setzen Sie das Thema auf Ihre nächste Unterweisung.
Unter Gefahrstoffen versteht man Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Die Stoffe können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen anrichten, aber auch entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.
Weist ein Produkt mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal auf, gilt es als Gefahrstoff. Diese Festlegung muss aber bereits der Hersteller treffen und bekannt machen. Die Gefährlichkeitsmerkmale sind durch sogenannte GHS-Piktogramme (GHS = global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) veranschaulicht. Zu den GHS-Piktogrammen zählen u.a.:
- Flamme
- Ausrufezeichen
- Totenkopf
- Explosion
- Brandförderung
- Gasflasche
- Fluss mit einem toten Fisch
- Atemwege
- Reagenzgläser mit Säure
Neben den Gefahrenpiktogrammen werden einem Gefahrstoff weitere Gefahren- und Sicherheitshinweise zugeordnet. Diese sogenannten H- und P-Sätze schlüsseln die jeweiligen Gefahren und die damit einhergehenden Verhaltensregeln weiter auf. Außerdem steht dort das Gefahrwort: Achtung oder Gefahr.
Diese 3 Punkte sollte Ihre Unterweisung beinhalten
Bei der entsprechenden Unterweisung darf es deshalb nicht nur um Persönliche Schutzausrüstungen und deren richtige Handhabung gehen. Entscheidend ist es, den Beschäftigten richtige und fehlerhafte Verhaltensweisen näherbringen. Und natürlich dürfen auch Verhaltensmaßnahmen einer Havarie damit sowie Informationen über die richtigen Maßnahmen der Ersten Hilfe einschließlich Eigenschutz nicht fehlen.
- Erscheinungsform der Gefahrstoffe
Weisen Sie in Ihrer Unterweisung darauf hin, dass es unterschiedliche Erscheinungsformen von Gefahrstoffen gibt. Dazu gehören:
- Gase, z. B. Ammoniak, Acetylen
- Dämpfe, z. B. Lösemittel/Benzindämpfe
- Schwebstoffe, z. B. Farbnebel, Holzstäube, Mehlstäube
- Flüssigkeiten, z. B. Lösemittel, Säuren, Laugen, verschiedene Reinigungsmittel
- Feststoffe, z. B. Cyanide, Metalle
Die notwendigen Schutzmaßnahmen richten sich wesentlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den Angaben des Herstellers im Sicherheitsdatenblatt. Daher sind möglicherweise auch mehrere Maßnahmen erforderlich. Machen Sie deutlich, dass ein Stoff, der bei Raumtemperatur nur gasförmig vorliegt, mit Sicherheit anders zu behandeln ist als ein Stoff, der in flüssiger Form vorliegt und bei 30 °C zu verdampfen beginnt.
Bei den verschiedenen Erscheinungsformen ist es wichtig zu wissen, wie diese Stoffe in den Körper gelangen können und worauf es bei den einzelnen Aufnahmewegen (Einatmen, Verschlucken, Aufnahme über die Haut, Augen und Schleimhäute) besonders ankommt.
- Kennzeichnung der Gefahrstoffe
Damit Ihre Mitarbeiter die Gefährlichkeit eines Stoffes bereits am Etikett erkennen können, müssen Sie in Ihrer Unterweisung auch auf die Etiketten eingehen.
- Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung
Unterrichten Sie Ihre Beschäftigten auch über den Inhalt der Betriebsanweisungen. Darin sind alle Informationen zum richtigen Verhalten beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie Sicherheits- und Notfallmaßnahmen bei einer Havarie oder einem Unfall mit dem Gefahrstoff nachzulesen.
Näheres zum Thema Unterweisung von Mitarbeitern finden Sie hier.
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