Elektrogeräte im Betrieb: Diese Sicherheitsregeln sollten Sie bei Ihrer Unterweisung vermitteln
Wie viele elektrische Geräte gibt es in Ihrem Betrieb? Es gibt wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz, an dem nicht mindestens ein Gerät liegt oder steht. Die nächste Frage dazu lautet: Wann haben Sie die letzte Unterweisung zur Elektrosicherheit durchgeführt? Nein, denken Sie jetzt nicht, dass das nur für Beschäftigte in Elektroberufen wichtig ist. Die Grundlagen der Elektrosicherheit geht alle im Betrieb an.
Grundsätzlich sind im Arbeitsschutzrecht alle Beschäftigten im Unternehmen elektrotechnische Laien. Außer, sie sind
- Elektrofachkräfte,
- Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten oder
- elektronisch unterwiesene Mitarbeiter.
Das bedeutet für Ihre Unterweisung: Machen Sie den Beschäftigten die Grenzen Ihrer Aufgaben deutlich. Nur, wer zu den drei Personengruppen gehört, darf, überspitzt gesagt, mehr als nur die Glühbirne austauschen. Und das ist auch gut so. Denn wenn es um Elektrosicherheit geht, ist immer Vorsicht angesagt. Vielleicht gab es in Ihrem Betrieb bereits Beinahe-Stromunfälle, die gezeigt haben, wie sorglos der eine oder andere im Umgang mit Strom oder stromführenden Geräten ist.
Die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Umgang mit Elektrogeräten in Ihrem Betrieb finden Sie in der folgenden Übersicht. Lassen Sie die Punkte gleich in Ihre Unterweisung mit einfließen.
Tipp
Stellen Sie nach Ihrer Unterweisung den anwesenden Kollegen Fragen und prüfen Sie so, ob alle Sicherheitsregeln „angekommen“ sind und ob es Nachholbedarf gibt. Denn: Unterweisungen für elektrische Geräte sind nicht nur vorgeschrieben, sondern können auch lebensrettend sein. Denken Sie dabei ggf. auch an eine regelmäßige Wiederholung.
Übersicht: Auf diese Sicherheitsregeln sollten Sie bei Ihrer Unterweisung zu elektrischen Geräten eingehen | |
Welche Geräte? | Verwenden Sie nur elektrische Geräte, die vom Arbeitgeber bereitgestellt wurden. WennSie trotzdem –
mit Erlaubnis durch den Vorgesetzten – private Geräte nutzen, müssen diese durch
• die Elektrofachkraft oder
• die Fachkraft für Arbeitssicherheit
vor der ersten Inbetriebnahme und dann mindestens jährlich geprüft werden. |
Benutzung | Nutzen Sie Elektrogeräte ausschließlich so, wie es ihrer Bestimmung entspricht:
• Gemäß der Bedienungs- oder Betriebsanleitung und nur über die dafür vorgesehenen Knöpfe und Schalter. |
Prüfung | Prüfen Sie elektrische Geräte vor jeder Benutzung auf sichtbare Schäden hin:
• Sind Kabel abgeknickt oder Isolierungen schadhaft, ziehen Sie das Gerät aus demVerkehr und melden Vorgesetzten oder der Elektrofachkraft den Schaden. |
Mehrfachstecker und
Verlängerungskabel |
Bevor Sie Mehrfachstecker oder Verlängerungskabel verwenden, fragen Sie dieElektrofachkraft. Schalten Sie vor allem niemals ohne Rückfrage mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander. |
Ausstecken | Ziehen Sie Elektrogeräte nie am Kabel aus der Steckdose, sondern am Stecker. |
Schutzabdeckungen | Öffnen Sie Schutzabdeckungen an Geräten und Maschinen nicht selbst. Überlassen Siedas der Elektrofachkraft. |
Reparaturen | Ausschließlich Fachleute dürfen elektrische Geräte reparieren. Auch, wenn Ihnen derSchaden noch so klein vorkommt oder Sie meinen, die Reparatur selber machen zukönnen. |
Reinigung | Tauchen Sie Elektrogeräte, wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, zur Reinigung nie insWasser.
Ziehen Sie vor dem Putzen den Netzstecker. Reinigen Sie nur das Gehäuse – und zwarmit einem feuchten Lappen. |
Stolperfallenvermeiden | Legen Sie Elektrokabel nicht über Laufwege. Sind zusätzliche Kabel erforderlich, lassenSie diese von der Elektrofachkraft installieren! |
Näheres zum Thema Unterweisungen finden Sie hier.
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