Arbeitsunfall verheben
Die Frage, ob ein Mitarbeiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht wenn er sich bei der Arbeit verhoben hat ist zum Teil existenziell. Diese Fragestellung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.7.2018, Az. L 6 U 1695/18 entschieden. Wenn ein Schaden an der Gesundheit entstanden ist während einer versicherten Tätigkeit nachgegangen wurde, so besteht auch eindeutig ein Schutz über die Unfallversicherung und diese muss für die Folgekosten aufkommen.
Sollte sich eine Versicherung querstellen, können wir nur empfehlen sich dagegen zu wehren bis hin zu einer Klage.
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