So haben Sie die Sicherheitstüren im Blick, damit es niemals zu Unfällen kommt
Ein Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen betrat eine Anlage durch eine Sicherheitstür, die anschließend hinter ihm zufiel. Durch das Schließen der Türe wurde ein Teilbereich der Anlage in Gang gesetzt und ein Bein des Mitarbeiters wurde eingeklemmt. Nur weil Kollegen in der Nähe waren, konnte Schlimmeres verhindert werden. Trotzdem musste der Arbeitnehmer mit Quetschungen und Prellungen zunächst ins Krankenhaus. Doch wie lassen sich solche Unfälle mi Sicherheitstüren verhindern? Der Unfall jedenfalls hätte wesentlich schlimmer ausgehen können.
Klar, Sicherheitstür ist nicht gleich Sicherheitstür. Der Unfall passierte mit einer Sicherheitstür, die automatisch sicherstellen soll, dass bei Betreten der Anlage ein Inbetriebsetzen dieser Anlage ausgeschlossen ist. Doch grundsätzlich gilt für ALLE Sicherheitstüren: Die Türe und die dazugehörigen Bauteile müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber, der die Prüfung aber an eine sachkundige Fachkraft bzw. an eine befähigte Person übertragen kann.
Nach der Schulung durch den Hersteller können auch Sie als Sicherheitsfachkraft oder -beauftragter diese Kontrollen bzw. Überprüfungen durchführen. Wichtig: Die Prüffristen müssen punktgenau eingehalten werden!
Übersicht: Diese Prüffristen gelten bei Sicherheitstüren
Raum- und Gebäudetüren | Hierfür gibt es keine verbindlichen Prüffristen. |
Strahlenschutztüren | Diese Türen müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Achtung: Der Zulassungsbescheid des Herstellers kann kürzere Fristen vorsehen.
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Rauchschutztüren | Überprüfungsintervall: mindestens einmal die gesamte Tür. Auch hier kann aber der Zulassungsbescheid des Herstellers einen anderen (kürzeren) Zeitraum vorsehen.
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Brandschutztüren | Mindestens einmal jährlich, siehe aber auch Zulassungsbescheid des Herstellers |
Feststellanlage | Prüfung der Betriebsfähigkeit: mindestens einmal im Monat
Prüfung der gesamten Feststellanlage: mindestens einmal im Monat, sofern der Hersteller keine kürzeren Fristen vorgibt |
Näheres zum Thema Karusselltüren finden Sie hier.
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