Sicherheit von Gerüsten
Prüfung Ihrer Gerüste: Wie Sie feststellen, ob Sie an alles gedacht haben
Es gibt zahlreiche Gerüstbauarten wie Fassadengerüste, Raumgerüste oder Hängegerüste. Alle verfolgen einen Zweck: Man kann von ihnen verschiedene Arbeiten durchführen und sie können schnell auf-, um- und abgebaut werden. Dabei kommt es vor allem auf die richtige Montage an. Damit hier die Sicherheit gewährleistet ist, sind gesetzlich zahlreiche Prüfungen und Kontrollen vorgeschrieben. Doch für Sie ist folgendes wichtig:
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten Sie nämlich in Ihrer nächsten Unterweisung auf Prüfpflichten eingehen, die nicht nur der Gerüsthersteller hat. Dabei spielt die TRBS 2121 Teil 1 eine entscheidende Rolle. Sie konkretisiert nicht nur die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, sondern enthält auch die Anforderungen an die Prüfung von Gerüsten. Die folgenden Prüfungen sollten Sie kennen:
- Prüfung nach dem Auf- und Umbau des Gerüstes
Grundsätzlich muss Ihnen der Gerüstersteller ein sicheres Gerüst bereitstellen. Den Nachweis dafür kann er Ihnen gegenüber durch eine protokollierte Abnahmeprüfung erbringen. Nach dem Auf- oder Umbau des Gerüsts ist Ihr Arbeitgeber laut § 14 Absatz 1 BetrSichV dazu verpflichtet, vor dem ersten Gebrauch eine Prüfung durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. Das Gerüst wird auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion geprüft, was auf dem Formular für die Gerüstfreigabe dokumentiert werden muss. Denken Sie daran, dass Sie die Aufzeichnungen der Prüfung am Einsatzort mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren müssen.
Wichtig
Erst nach Anbringung des Freigabedokuments an allen Zugängen des Gerüsts, dürfen die Mitarbeitern das Gerüst betreten. Machen Sie in Ihrer Unterweisung klar: Ohne Freigabe kein Zugang!
- Funktionskontrolle und Sichtkontrolle durch den Gerüstnutzer
Ihr Arbeitgeber muss das Gerüst vor Gebrauch einer Sichtkontrolle durch eine qualifizierte Personunterziehen. Außerdem muss er gegebenenfalls eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel durch die qualifizierte Person durchführen lassen. Geprüft werden:
- die Eignung des Gerüstes für die vom Gerüst aus vorzunehmenden Tätigkeiten,
- die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und ob
- eine sichere Durchführung der Tätigkeit im Hinblick auf Last-, Breiten- und Höhenklassen gewährleistet ist.
Wichtig
Die Sichtprüfung muss auf Basis der Kennzeichnung des Gerüsts und des Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchgeführt werden. Das heißt, dass bei unterschiedlichen Gerüsten jedes einzeln geprüft werden muss. Nur so kann die Sicherheit für die Arbeiten gewährleistet werden.
- Nach außergewöhnlichen Ereignissen muss eine erneute Prüfung erfolgen
Gab es einen außergewöhnlichen Vorfall, beispielsweise durch wetterbedingte Stürme, Regenfälle oder Unfälle und längere Nichtbenutzung, muss eine erneute Prüfung durch eine befähigte Person (z. B. Gerüstbau-Montageleiter etc.) durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Gerüst in seiner Stabilität nicht beeinträchtigt wurde.
- Prüfung durch den Nutzer auf den ordnungsgemäßen Zustand
Dieser Punkt ist besonders wichtig bei Ihrer Unterweisung. Denn jeder Mitarbeiter, der das Gerüst benutzt, muss täglich vor Verwendung das Gerüst auf zentrale Sicherheitspunkte prüfen. Die Mitarbeiter müssen keine Dokumentation erstellen, aber Sie können den Kollegen eine Checkliste an die Hand geben, mittels der sie alle relevanten Punkte auf einen arbeitssicheren Zustand hin überprüfen können. Die folgende Checkliste hilft den Mitarbeitern bei der Prüfung:
Checkliste: So führen die Mitarbeiter eine S bei Gerüsten durch
Prüffrage | Ja | Nein |
Ist geprüft, dass das Gerüst mit folgenden Angaben gut sichtbar gekennzeichnet ist:
– Gerüstart? – Lastklasse, Nutzlast, Breitenklasse? – Gerüstersteller? Wichtig Ist kein Freigabedokument vorhanden, darf das Gerüst nicht betreten werden! |
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Ist geprüft, dass das Gerüst gut verankert ist? | ||
Ist geprüft, dass die Aufstandsfläche des Gerüsts in Ordnung ist? | ||
Ist geprüft, dass sichere Zugänge und Aufstiege vorhanden sind? | ||
Ist geprüft, dass Gerüstlagen vollständig mit Belägen ausgelegt sind? | ||
Ist geprüft, dass die Beläge fest liegen und nicht verrutschen? | ||
Ist geprüft, dass die Belägen nicht beschädigt sind? | ||
Ist geprüft, dass alle Gerüstlagen mit einem Seitenschutz bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett versehen sind? | ||
Ist geprüft, dass ein maximaler Wandabstand von 0,3 m besteht? | ||
Ist geprüft, dass die Gerüstwege gut beleuchtet sind? |
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