Behinderungsgerechter Arbeitsplatz: Wie steht es um die Ermittlung der Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb für behinderte Mitarbeiter?
Nach § 164 Absatz 1 Satz 1 SGB IX ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Kollegen besetzt werden können. Doch welche Arbeitsplätze kommen dafür überhaupt in Frage? Die Voraussetzung dafür ist der Arbeitsplatz an sich, aber viele Arbeitsplätze lassen sich im Nachhinein noch behindertengerecht gestalten. Davon profitieren auch Mitarbeiter, die vielleicht im Laufe ihres Arbeitslebens behindert werden. Zeit also, einen genauen Blick auf die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb zu werfen.
Generell geht aus § 164 Absatz 4 Nummer 4 SGB IX hervor, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsplätze in organisatorischer und technischer Hinsicht behinderungsgerecht zu gestalten. Nur so haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit am Arbeitsleben teilhaben zu können. Wichtig bei der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung ist, dass Sie dabei das
- Präventionsziel und die
- Teilhabe am Arbeitsleben im Blick behalten.
Dadurch können physische und psychische Belastungen von Mitarbeitern abgebaut und ein mögliches Entstehen von Behinderungen vorgebeugt werden.
Anpassung behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Damit Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestaltet werden können, müssen technische Arbeitsgeräte/-hilfen, Arbeitsabläufe, Organisation, Arbeitspläne, Aufgabenpläne dementsprechend angepasst werden. Denken Sie auch an die Möglichkeit (wenn wegen Corona nicht schon geschehen) von Teilzeit- oder Telearbeitsplätzen bei Mitarbeitern, die in der Mobilität stärker eingeschränkt sind. Generell gilt: Die Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass Menschen mit Behinderung die von ihnen geforderte Leistung erbringen können.
Nutzen Sie die Profilmethode zur Gestaltung des Arbeitsplatzes
Damit Sie die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten des behinderten Mitarbeiters vergleichen können, kommt die Profilmethode zum Einsatz. Dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Vorgehensweise, die sich besonders bei der Auswahl und Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung eignet. Dabei werden katalogisierte Merkmale auf die konkreten Arbeitsplatzanforderungen übertragen und den Kenntnissen des Mitarbeiters mit Behinderung gegenübergestellt.
Merkmale sind beispielsweise Körperhaltung, Körperfortbewegung, Sehen, Hören, Sprechen, Unfallgefährdung oder Arbeitszeit und Sorgfalt. Das sind aber nur einige Faktoren, die bei der Profilmethode abgefragt werden. Das sieht dann wie folgt aus:
- Die Anforderungen eines Arbeitsplatzes anhand des Merkmalkataloges werden festgelegt → ergibt Anforderungsprofil
- Die Ausführbarkeit der Anforderungen eines Arbeitsplatzes durch den Menschen mit Behinderung werden anhand des Merkmalkataloges festgelegt → ergibt Fähigkeitsprofil
Wann ist der Arbeitsplatz behindertengerecht?
Der Arbeitsplatz gilt erst dann als behindertengerecht, wenn Anforderungsprofil und Fähigkeitsprofil übereinstimmen.
Wichtig
Sie müssen Anpassungen des in Frage kommenden Arbeitsplatzes prüfen und ggf. durchführen. Dabei stehen Sie als Schwerbehindertenvertretung aber nicht alleine da, sondern werden gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebs- und Personalrat bei der praktischen Umsetzung durch das Integrationsamt sowie beratenden Ingenieuren unterstützt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber
Wenn Sie Arbeitsplätze ermittelt haben, bei denen schwerbehinderte Beschäftigte zum Einsatz kommen könnten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über diese Möglichkeit informieren. Leider zahlen viele Arbeitgeber aber immer noch lieber eine Ausgleichabgabe, als dass Sie Menschen mit Behinderung einsetzen. Lassen Sie sich davon nicht abbringen.
Überzeugen Sie ihn von den Vorteilen, die ein Einsatz bringt. Beispielsweise eine finanzielle Unterstützung durch das Integrationsamt oder Prämien und Zuschüsse zu den Ausbildungskosten behinderter Jugendlicher. Denn das Integrationsamt fördert getätigte Investitionen in neue behinderungsgerecht gestaltete Arbeitsplätze und investiert in die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. So kann auch die Inklusion junger Menschen gefördert und gestärkt werden.
Tipp
Gehen Sie auf Schulen oder Werkstätten für behinderte Menschen zu und regen Sie dort Kooperationen mit Ihrem Betrieb an, z. B. durch die Möglichkeit von Praktika etc. So bleiben Sie mit Ihrem Engagement im Gespräch, geben jungen Menschen die Chance berufliche Erfahrungen zu sammeln und eröffnen jungen behinderten Jugendlichen den Weg in den Arbeitsmarkt.
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