Treppenstürze im Betrieb verhindern
Vorsicht Sturzunfälle: So sorgen Sie für mehr Sicherheit auf Treppen und verhindern lebensgefährliche Stürze
Treppensteigen kann jeder. Sollte man meinen. Und trotzdem bilden Treppenstürze einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik. So wurden laut aktueller DGUV-Statistik im Jahr 2020 42.399 Treppenunfälle gemeldet. Besonders bedenklich: 2.465 Treppenunfälle passierten im Heimbereich, also unter anderem bei Tätigkeiten im Homeoffice. Höchste Zeit also, einen genauen Blick auf Treppen und deren mögliche Unfallursachen zu werfen.
Eile, Hektik, Stress. Schnell noch den Ordner der Kollegin ein Stockwerk tiefer bringen und die letzten beiden Treppenstufen überspringen… und schon war es passiert: Sturz und Bänderriss am linken Fußgelenk. Der Kollege fällt für die nächsten 2 bis 3 Wochen aus. Keine Seltenheit in Betrieben. Denn tatsächlich spielen Faktoren wie Hektik oder Stress eine große Rolle bei Treppensturzunfällen.
Doch geht es nach den Berufsgenossenschaften kommen weitere Ursachen für die Stürze in Frage, auf die Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit achten sollten:
Ursachen für Treppenstürze
- bauliche Mängel wie beispielsweise veränderte Stufenhöhen, fehlender Handlauf, überstehende Trittkanten usw.
- verschmutzte Treppen, z. B. durch Öle, Fette, Flüssigkeiten usw.
- schwer zu erkennende Stufenkanten
- mangelnde Beleuchtung
- verstellte Treppengänge durch abgestellte Kartons usw.
- Reinigungsmängel, z. B. durch Polieren oder Feuchtreinigung
- falsches Schuhwerk, z. B. glatte Sohlen
- Fehlverhalten des Verunfallten, z. B. durch Eile, Hektik, Leichtsinn, Sichtbehinderung durch Tragen von Lasten etc.
Anforderungen an sichere Treppen
Damit alle Beschäftigten die Treppen im Unternehmen sicher und gut begehen können, sind laut BGN vor allem rutschhemmende, große, ebene und tragfähige Auftrittsflächen notwendig. Folgende Anforderungen spielen eine wichtige Rolle bei der Treppensicherheit:
Stufenabmessungen
Ausreichend bemessene Treppenstufen bieten die beste Basis für die Sicherheit. So gelten im Allgemeinen Stufenmaße mit einer Auftrittstiefe von 29 cm und einer Steigung bzw. Stufenhöhe von 17 cm als optimal.
→ DGUV Information 208-005 – Treppen und DIN 18065 Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße.
Treppenlaufbreite und Treppendurchgangshöhe
Treppenbreite und Durchgangshöhe sind abhängig von der Nutzungsart des Betriebsgebäudes und an die Zahl der „Nutzer“ in Ihrem Haus anzupassen.
→ DIN 18065 Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße, DIN EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer.
Geländer
Ein Geländer sollte stabil sein und ist immer an der freien Seite der Treppe zum Schutz gegen Absturz anzubringen.
→ ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen. ASR A1.8 Verkehrswege, DGUV Information 208-005 – Treppen und in der DIN EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer
Handlauf
Ein Handlauf an den Treppen ist ein Muss. Wenn es in Ihrem Betrieb eine Treppe mit mehr als 4 Stufen gibt, ist der Handlauf Pflicht. Die Anzahl der Handläufe an einem Treppengeländer ist abhängig von der Stufenbreite. Generell wichtig sind Handläufe für körper- oder sehbehinderte Menschen, da sie ihnen als wichtige Unterstützung dienen.
→ ASR A1.8 Verkehrswege, DGUV Information 208-005 – Treppen, DIN EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer.
Beleuchtung und farbliche Kennzeichnung der Treppen
Damit Treppen bzw. Stufen im Gebäude gut erkennbar sind, ist eine gute Beleuchtung sowie direkt erreichbare Lichtschalter an Treppenzugängen unerlässlich. Das Licht sollte keinen Schatten auf die Treppen werden, sondern die Auftrittsfläche, also Stufenbreite, gut sichtbar machen.
→ Festgelegt in ArbSchG Arbeitsschutzgesetz, ArbStättV Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.4 Beleuchtung, DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten; Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen, DIN EN 12464-2 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten; Teil 2: Arbeitsplätze im Freien.
Material und Belag der Treppe
Es gibt unterschiedliche Materialien für Treppen: Holz, Beton, Gitterrost, Fliese, Teppichboden, Kunststoff usw. Entscheidende Rolle bei der Sicherheit spielt vor allem, dass das Material auf den Stufen rutschhemmend ist. Um die Sicherheit der Bodenbeläge und Rutschhemmung auf Treppen zu bewerten, sind diese in die Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 eingeteilt. Damit Treppenstufen rutschhemmend sind, ist hier mindestens die Bewertungsgruppe R9 gefordert.
→ ASR A1.5/1,2 Fußböden, DGUV Regel 108-003 – Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, DIN 51130.
Reinigung der Treppenstufen
Damit die Kollegen die Treppen nicht hinunterrutschen, ist eine Reinigung unerlässlich. Allerdings kann es durch bestimmte Reinigungsmittel ebenfalls zu Rutschgefahren auf Treppen kommen. Sorgen Sie dafür, dass z. B. Feuchtreinigung nur nach Feierabend durchgeführt wird und ggf. Sicherheitsvorkehrungen getroffen und Hinweise beachtet werden.
Thema für Ihre nächste Unterweisung: Falsches Verhalten beim Treppensteigen
Unterweisung zum Thema Treppensteigen und Treppenstürze? Da werden die Kollegen wahrscheinlich mit den Köpfen schütteln. Ganz nach dem Motto „Ich bin alt genug und weiß, wie man Treppen rauf- und runtergeht.“
Doch genau hier liegt eine Gefahr. Denn Routine schafft häufig Unaufmerksamkeit und Leichtsinn und kann so zu Treppenunfällen führen. Sogar, wenn die Treppen bei Ihnen im Betrieb immer rutschfrei, sauber, hell und ordentlich gehalten werden, kann es dort zu Unfällen kommen. Das hat dann meist mit falschem Verhalten zu tun.
Sprechen Sie in Ihrer nächsten Unterweisung das Thema Treppenstürze als Unfallschwerpunkt an. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter das Thema ernst nehmen, aber es ist klar, dass es sich um eine beherrschbare Unfallkategorie handelt.
Diskutieren Sie das Thema und weisen Sie die Kollegen darauf hin, dass Sie …
- die Treppen nicht hinauf- oder hinunterrennen
- die Treppenstufen nicht überspringen
- vor dem Begehen der Treppe die Beleuchtung einschalten
- nicht durch Smartphones & Co. abgelenkt sind
- keine sichtverdeckenden Gegenstände tragen
- keine glatten Sohlen bzw. geeignetes Schuhwerk tragen
- Hindernisse, Schmutz nicht entstehen lassen bzw. beseitigen
Tipp
Motivieren Sie die Beschäftigten auf die Führungskräfte zuzugehen und auf mögliche Sicherheitsmängel hinzuweisen, damit Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden können.
Achtung Winterzeit!
Jetzt im Winter ist die Glätte- und Rutschgefahr besonders gefährlich. Dann ist es notwendig, dass vor Treppen, bei denen mit von außen eingebrachtem Schmutz, Schnee oder Nässe gerechnet werden muss, Schmutz- oder Sauberlaufzonen eingerichtet werden. Kommen Matten oder textile Beläge zum Einsatz sollte an eine Länge von ca. 4 bis 6 Schritten gedacht werden.
Was tun bei außenliegenden Treppen?
Wenn in Ihrem Betrieb außenliegende Treppen für das nächste Stockwerk betreten werden müssen, dann müssen diese unbedingt vor Glätte oder Rutschgefahr geschützt werden. Das gelingt beispielsweise durch eine Überdachung. Damit sich keine gefährlichen rutschig-nassen Treppenstufen bilden, müssen die Stufen mit einem Gefälle von 2% zur Stufenkante versehen werden.
Näheres zum Thema Flucht- und Rettungswege finden Sie hier.
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