Sturz von der Hebebühne: So schalten Sie den Klassiker unter den Unfallursachen aus und schützen die Mitarbeiter
Es ist wieder passiert: Ein Arbeitnehmer war gerade mit dem Be- und Entladen seines Lkws bei der Zustellbasis beschäftigt, als es passierte. Beim Betätigen des Schalters für die Hebebühne verlor der Mann das Gleichgewicht. Er stürzte daraufhin in die Tiefe und musste sofort ins Krankenhaus. Noch tragischer hat es einen 30-jährigen Monteur erwischt:
Er war damit beschäftigt, Rohre zu montieren. Dabei befand er sich auf einer mobilen Hebebühne. Beim Hochfahren der Hebebühne wurde er zwischen dem Geländer der Hebebühne und einem Metallträger eingeklemmt. Dabei zog er sich derart schwere Verletzungen zu, dass er noch auf der Unfallstelle verstarb.
Um es klar zu sagen:
Arbeitsbühnen dürfen Sie aber nur dann einsetzen, wenn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Gefährdungen durch Absturz sowie Quetsch- und Schergefahren bestehen. Beim Einsatz in Schmalgängen gilt es zudem, Anstoß- und Quetschgefahren zwischen Arbeitsbühne und Regal zu beachten.
- Mit einer Umwehrung aus Handlauf, Knie- und Fußleiste können Sie diesen Gefahren nicht ausreichend vorbeugen. Ebenso sind Umwehrungen aus Seilen oder Ketten nicht als Absturzsicherung geeignet.
Tipp
Wählen Sie für die Sicherung der Beschäftigten eine der beiden folgenden Alternativen aus:
- Sicherung durch allseitig geschlossene Umwehrung
- Sichern Sie Arbeitsbühnen im Schmalgang mit einer allseitig geschlossenen, mindestens 1,80 m hohen und durchgriffsicheren Umzäunung. Die Maschenweite sollte 50mm x 50mm nicht überschreiten. Damit die Arbeiten nicht durch die Umwehrung behindert werden, können die oberen Teile klapp- oder verschiebbar gestaltet sein.
- Bewegliche Teile der Umzäunung müssen allerdings durch eine Steuersperre so gesichert sein, dass Fahr- und Hubbewegungen nur bei geschlossener Umzäunung möglich sind.
- Der bewegliche Teil darf sich nicht nach außen öffnen. Er muss in Schutzstellung selbsttätig verriegelt sein und bleibt auch im geöffneten Zustand fest mit der Arbeitsbühne verbunden. Eine Absturzsicherung mit einer Mindesthöhe von 1 m muss auch bei geöffneter Umwehrung erhalten bleiben.
- Sicherung durch ortsbindende Zustimmungsschalter
Durch Zustimmungsschalter, die ortsgebunden durch Beidhandschaltung betätigt werden, kann verhindert werden, dass Mitarbeiter auf der Arbeitsbühne während Fahr- und Hubbewegungen an Gefahrenstellen gelangen. Wird ein Schalter losgelassen, werden Fahr- und Hubbewegungen sofort unterbrochen.
Achtung
Überprüfen Sie, ob die Einrichtungen nicht einfach umgangen oder aufgehoben werden können. Weiterhin darf es nicht möglich sein, beide Schalter mit einer Hand zu bedienen.
Näheres zum Thema Absturzunfälle vermeiden finden Sie hier.
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