Hand und Hautschutz: So beugen Sie präventiv möglichen Berufskrankheiten vor
Ständiges Desinfizieren und Hände waschen, teilweise bis zu zwanzigmal am Tag. Das kennt man sonst nur aus Krankenhäusern oder der Pflege. Doch mittlerweile betrifft das -Corona sei Dank – nahezu jeden Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Die Hände kommen ständig mit Seife und Wasser in Kontakt. Nicht immer zum Besten für Hände und Haut. Dazu kommen die Beschäftigten, die berufsbedingt ohnehin täglich mit Reinigungsmitteln, allergieauslösenden Stoffen oder Chemikalien in Berührung kommen. Langfristig kann es so zu Beschwerden kommen und zu juckender, rissiger oder rötender Haut führen, die eindringenden Keimen leichtes Spiel bieten.
Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen. Beugen Sie rechtzeitig vor. Das Stichwort lautet Prävention. Hier finden Sie die präventiven 5 Schritte, die Ihnen dabei helfen herauszufinden, mit welchen Stoffen hantiert wird, welche Tätigkeiten zu einer Gefährdung für Haut und Hände führen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können:
- Schritt: Gefährdungsbeurteilung durchführen
Mit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie mögliche Gefährdungen für die Haut in Ihrem Betrieb und bekommen so einen Überblick über mögliche Hautgefährdungen.
- Schritt: Durchführung des STOP-Prinzips
Wenn Sie Gefährdungen ermittelt haben, die zu Hautgefährdungen oder Hautirritationen führen können, müssen Sie für erforderliche Schutzmaßnahmen das STOP-Prinzip durchführen:
- S = Substitution
- T = Technische Maßnahmen
- O = Organisatorische Maßnahmen
- P = Persönliche Schutzmaßnahmen
- Schritt: Haut- und Handschutzplan erstellen
Jetzt geht es darum, allen Mitarbeitern einen geeigneten Hand- und Hautschutzplan zur Verfügung zu stellen. Darin enthalten sind sein sollten folgende Inhalte:
- welche Arbeitsplätze haben welche hautgefährdenden Tätigkeiten
- welche Schutzhandschuhe sind zu verwenden
- welche Hautschutzmittel sind zu verwenden
- welche Hautreinigungsmittel entsprechend dem Verschmutzungsgrad zu verwenden
- welche Hautpflegemittel sind nach der Tätigkeit zu verwenden und
- welche Desinfektionsmittel sind zu verwenden.
- Schritt: Unterweisen Sie die Mitarbeitenden
Durch eine regelmäßig durchgeführte arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung zum Thema Hand- und Hautschutz, erfahren Ihre Mitarbeiter wie Sie die Haut bei der täglichen Arbeit schützen können. Inhalte sollten unter anderem die Gefährdungen bei der Tätigkeit und mögliche Schutzmaßnahmen sein. Sie können die Unterweisung auch mit einem Betriebsarzt durchführen, der die Mitarbeitenden arbeitsmedizinisch-toxikologisch beraten kann.
Wichtig: Ihre Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Denken Sie an die Dokumentation.
- Schritt: Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Denken Sie an die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Sie auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den rechtlichen Vorgaben sicherstellen müssen. Nur so bleibt die Haut Mitarbeiter gesund. Das gilt besonders bei Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Achtung: Wenn sich bei einem Beschäftigten eine Hauterkrankung zeigt, sollten Sie sofort einen Betriebsarzt hinzuziehen.
Diese Berufsgruppen sind besonders anfällig für Hautekzeme:
- Mitarbeiter der Gebäudereinigung
- Krankenpfleger
- Mitarbeiter der Gastronomie
- Handwerk z. B. Friseur, Fliesenleger etc.
Diese Gruppe leidet am häufigsten unter Handekzemen, teilweise so stark, dass sie arbeitsunfähig werden und den Beruf aufgeben müssen.
Tipp
Die Unfallkassen bieten hier übrigens Hautschutzseminare und ähnliches an, mit denen Veränderungen auf und an der Haut präventiv vorgebeugt werden kann.
Näheres zum Thema Augenschutz finden Sie hier.
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