PSA Augenschutz: Mit dieser Übersicht schützen Sie die Augen der Beschäftigten und sorgen für sicheres Arbeiten
Gleißendes Licht, Späne, Staub, umherfliegende Teile oder Spritzer von chemischen Flüssigkeiten… Es gibt zahlreiche Gefährdungen für die Augen. Und nicht selten kommt es bei Arbeitsunfällen zu Schädigungen der Augen. Mit einem zuverlässigen Augenschutz wird dieses äußerst empfindliche Organ besser geschützt. Welche Schutzbrille bei Ihnen zum Einsatz kommen muss, ermitteln Sie natürlich zunächst durch eine Gefährdungsbeurteilung. Der folgende Beitrag gibt Ihnen eine Übersicht, auf was sie bei der PSA zum Augenschutz achten müssen.
Es gibt zahlreiche Gefährdungen, die das Auge verletzen können. Dazu zählen:
- mechanische → Staubpartikel, Splitter, Späne,
- optische → UV-Strahlung, Infrarot-Strahlung,
- chemische → Flüssigkeiten, Laugen, Säuren oder
- thermische Einwirkungen → Hitze, Kälte.
Vor diesen Einflüssen schützt unterschiedlicher Augen- und Gesichtsschutz wie zum Beispiel Sichtscheiben, Sicherheitssichtscheiben, Gestellbrillen, Korbbrillen, Schutzschilde, Schutzschirme, Visiere oder Schutzhauben.
Schutzbrillen sind Teil der PSA
Schutzbrillen wie Korbbrillen oder Gestellbrillen müssen der Standardnorm (EN 166) entsprechen und zertifiziert sein. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, notwendige Schutzbrillen als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung PSA zu beschaffen und den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich müssen die Schutzbrillen richtig sitzen und dürfen niemals beschädigt sein. Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, dass sie vor Anwendung die Schutzbrillen jeden Mal auf einwandfreien Zustand und optimalen Sitz hin kontrollieren.
Normen für Augenschutz-PSA
Neben der Standardnorm EN 166 für Schutzbrillen gibt es noch weitere Normen, die für den in Ihrem Betrieb verwendeten Augenschutz zutreffend sein können:
EN 166: | Standardnorm für persönlichen Augenschutz |
EN 169: | Schutzstufen und Augenschutz-Filter bei Schweißarbeiten |
EN 170: | Schutz gegen ultraviolette Strahlung |
EN 171: | Schutz gegen Infrarot- Strahlung |
EN 172: | Sonnenschutzfilter |
EN 175: | Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen |
EN 207: | Laserschutzbrillen |
EN 208: | Laserjustierbrillen |
EN 379: | Schweißschutzfilter |
EN 1386: | Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter |
Optische Klassen bestimmen den Einsatz Ihrer Schutzbrille
Die Brillen werden in 3 optische Klassen eingeteilt. Um welche Klasse es sich handelt, zeigt die Kennzeichnung auf Ihrer Schutzbrille. Die Klasseneinteilung besagt, wie lange die jeweilige Brille verwendet werden darf:
→ Optische Güteklasse 1: Diese Schutzbrillen sind für den Dauergebrauch geeignet und für Tätigkeiten mit sehr hohen Anforderungen an die Sehleistung empfohlen.
→ Optische Güteklasse 2: Die Schutzbrille genügt durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung, wenn nur zeitweiliger Augenschutz gebraucht wird.
→ Optische Güteklasse 3: Schutzbrille für Tätigkeiten mit geringen Anforderungen an die Sehleistung, wenn nur kurzfristiger Augenschutz gebraucht wird. Nicht für den Dauergebrauch geeignet.
Übrigens: Vorsatzscheiben von Schweißmasken gehören keiner optischen Klasse an, da sie immer den Anforderungen der optischen Klasse 1 genügen müssen.
Filtersschutzstufe für noch mehr Augensicherheit
Die Filterschutzstufen nach DIN EN 166 reichen von 1,1 bis 16. Außerdem gibt die Schutzstufe eine Vorzahl an, die von 2 bis 6 reicht. Diese Vorzahl nennt besondere Eigenschaften der Brille:
Bedeutung Vorzahlen der Filterschutzstufen
2 = UV-Filter, die Farberkennung kann beeinflusst werden
3 = UV-Filter, gute Farberkennung
4 = IR-Filter
5 = Sonnenschutzfilter ohne Anforderung an den Infrarotschutz
6 = Sonnenschutzfilter mit Anforderung an den Infrarotschutz
Beispiel: Eine Klarsichtbrille enthält die Schutzstufenkennung 2 – 1,2 auf dem Sichtkörper. Die vorangestellte „2“ bedeutet, die Brille schützt vor UV-Strahlung. Die hinteren beiden Zahlen „1,2“ sagen, dass es eine ungetönte Sichtscheibe ist. Höhere Schutzstufen kommen zum Beispiel beim Schweißen oder Löten zum Einsatz.
Kennzeichnungen der Sichtscheiben einer Schutzbrille
Auf der Sichtscheibe finden Sie die Kennzeichnung, die Ihnen die entscheidenden Informationen für den Einsatzbereich der Brille liefert. So können neben der CE-Kennzeichnung folgende Kennungen angegeben sein:
Kennzeichnung | Bedeutung |
1,1 bis 16 – falls zutreffend | Schutzstufe |
0 | Hersteller Identifikationszeichen |
1-3 – falls zutreffen | Optische Klasse (1-3) |
falls zutreffend | Mechanische Festigkeit – Kurzzeichen |
falls zutreffend | Kurzzeichen für Beständigkeit gegen Lichtbogen |
9 – falls zutreffend | Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall und Beständigkeit gegen Durchdringen heißer Festkörper |
K – falls zutreffend | Kurzzeichen für Oberflächenbeständigkeit gegen Beschädigung durch kleine Teilchen |
N – falls zutreffend | Kurzzeichen für die Beständigkeit gegen Beschlagen |
R – falls zutreffend | Kurzzeichen für erhöhten Reflexionsgrad |
falls zutreffend | Kurzzeichen für Original- oder Ersatzscheibe |
Quelle: DGUV.de
Wichtig
Die Brillen enthalten natürlich nur Eigenschaften, die sie auch tatsächlich besitzen. Trifft eine Eigenschaft wie Beschlagbeständigkeit nicht zu, ist die Ziffer für die Eigenschaft auch nicht auf der Brille angegeben.
Mechanische Festigkeit – Das müssen Sie wissen
Umherfliegende Teile stellen eine große Gefährdung im betrieblichen Alltag dar. Die Kennzeichnungen für mechanische Beanspruchung von Schutzbrillen gelten daher wie folgt:
ohne = mechanische Grundfestigkeit |
S = erhöhte mechanische Festigkeit (Prüfung 44 g Stahlkugel mit 5,1 m/s Geschwindigkeit) |
F = hohe Festigkeit gegen Stoß mit niedriger Energie (Prüfung 0,88 g Stahlkugel mit 45 m/s Geschwindigkeit) |
B = hohe Festigkeit gegen Stoß mit mittlerer Energie (Prüfung 0,88 g Stahlkugel mit 120 m/s Geschwindigkeit) |
A = hohe Festigkeit gegen Stoß mit hoher Energie (Prüfung 0,88 g Stahlkugel mit 190 m/s Geschwindigkeit) |
Quelle: DGUV.de
Meist sind die Anforderungen an den Augenschutz sehr unterschiedlich. Die DGUV-Regel 112-195 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (bisher BGR 192) enthält alle notwendigen Informationen, die die Auswahl und Anwendung von Augen- und Gesichtsschutz vereinfachen. Damit wird sichergestellt, dass jederzeit der korrekte Schutz für die Augen zum Einsatz kommt.
Denken Sie daran, dass gut sitzender Augenschutz, der individuelle auf seine Benutzer abgestimmt ist, besseren Anklang findet und regelmäßiger getragen wird. Das sorgt für mehr Sicherheit bei den Beschäftigten und senkt damit mögliche Ausfallkosten für das Unternehmen, wenn es durch permanentes Nichtragen des Augenschutzes zu Unfällen kommt.
Schnell-Check: Wie steht es um den Umgang mit Augenschutz? | ||
Prüffrage
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Ja | Nein |
Nehmen Sie alle wichtigen Hinweise zur Benutzung und Angaben zur Gefährdungsermittlung, Benutzung, Mängel und Aufbewahrung in Ihre Betriebsanweisung mit auf und legen Sie die Betriebsanweisung den Mitarbeitern an den Arbeitsplatz?
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Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Mitarbeiter zu Benutzung, Aufbewahrung, Reinigung oder Mängel und Umgang mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung?
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Denken Sie daran, regelmäßig zu prüfen, ob Mitarbeiter ihren Augenschutz benutzen, pfleglich behandeln und so dessen Einsatzfähigkeit bewahren?
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Denken Sie eventuell an Sanktionen, sollte der Augenschutz im Betrieb bei Tätigkeiten von Mitarbeitern wiederholt nicht getragen werden?
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