Warnkleidung: Sicher durch die dunkle Jahreszeit – Eine Übersicht zur aktualisierten DGUV Information 212-016
Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steht vor allem die Sichtbarkeit von Mitarbeitern zum Beispiel in Gefahrenbereichen des fließenden Verkehrs, von Bahnanlagen oder bei Arbeiten außerhalb von Absperrungen an erster Stelle. Das bedeutet für Sie, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Auswahl und Einsatz der PSA, darunter auch die von Warnkleidung, festlegen zu können. Alle notwendigen Hinweise und Empfehlungen für Warnkleidung sind in der DGUV-Information 212-016 festgelegt. Worauf Sie besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Warnkleidung bietet bessere Sichtbarkeit wie beispielsweise im fließenden Verkehr
Generell muss Warnkleidung immer dann getragen werden, wenn Beschäftigte bei Dämmerung oder Dunkelheit übersehen werden könnten. Die DGUV Information 212-016 enthält dazu alle notwendigen Informationen für Beschäftigte, die Gefährdungen durch den Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen ausgesetzt sein können. Diese können sich innerhalb oder außerhalb des Werksgeländes befinden. Allerdings beinhaltet die DGUV 212-016 keine näheren Informationen zu Sicherungs- und Rettungsaufgaben wie zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, THW oder Rettungsdienst → diese sind u.a. in DGUV Regel 105-003 und DGUV Information 205-014 zu finden.
Allerdings: In der DGUV Information wurden einige Änderungen vorgenommen. Sie beziehen sich unter anderen auf:
- Aktualisierung der Inhalte entsprechend der Norm DIN EN ISO 20471
- Neues Kapitel „Warnkleidung in Verbindung mit Schnittschutz“
- Neues Kapitel „Schwerentflammbare Warnkleidung“
- Überarbeitung des Kapitels „Auswahl von Warnkleidung bei Bahnen“
- Überarbeitung des Kapitels „Bestimmungsgemäßes Tragen von Warnkleidung“
- Neue Anlage „Betriebsanweisung Straßenverkehr“
Anforderung und Ausführung von Warnkleidung
Die DGUV-Information 212-016 benennt einiges an Anforderungen von Warnkleidung. So müssen die Kleidungsstücke beispielsweise eine CE-Kennzeichnung tragen und eine Rundumsichtbarkeit der Mitarbeiter ermöglichen. Das wird durch fluoreszierende und retroreflektierenden Materialien erreicht, die in 3 Klassen (Klasse 3 = beste Sichtbarkeit) eingeteilt werden. Bei Warnkleidung der Klasse3 gilt laut DGUV-Information zum Beispiel, […] dass die Warnkleidung den Torso umschließt und gleichzeitig mindestens lange Ärmel, lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen oder beides hat.
Für die Festlegung der Materialien gilt folgendes:
→ fluoreszierende Materialien kommen für eine Tagesauffälligkeit zum Einsatz,
→ retroreflektierende Materialien für die Nachtauffälligkeit.
Fluoreszierende Hintergrundfarbe
Laut DGUV wird bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen der beste Kontrast von Warnkleidung zur Umgebung durch fluoreszierende Farben geschaffen. Das sind keine natürlichen Farben, die dadurch aber in der Umgebung auffallen. Als Hintergrundmaterial für Warnkleidung sieht die DIN EN ISO 20471 fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Orange-Rot und fluoreszierendes Rot vor. Aber: Ein Mitarbeiter, der eine Warnweste in einem fluoreszierendem Gelb bei Arbeiten an einem Waldstück trägt, wird weniger gut gesehen als ein Beschäftigter, der die Warnweste im fluoreszierenden Orange-Rot anhat. Es gilt also vor allem zu beachten, dass die Mitarbeiter optisch nicht mit ihrer Umgebung „verschmelzen“. Beispiel: Arbeiter mit gelber Warnweste steht vor einem grünen Bagger. Die Farben heben sich gegenseitig auf und der Kollege ist aus der Entfernung kaum auszumachen.
Retroreflektierende Streifen
Mitarbeiter, die sich in Verkehrsbereichen aufhalten, können durch die retroreflektierenden Streifen besser und rechtzeitig gesehen werden. Allerdings darf auf der Warnkleidung nur noch Reflexmaterial verarbeitet werden, dass den Anforderungen der DIN EN ISO 20471 entspricht. Besonders bei Arbeiten in der Dunkelheit (Warnkleidung Klasse 3) schützt eine Kombination aus waagerechten und senkrechten Reflexstreifen auf Westen oder Jacken die Erkennbarkeit.
Achtung: Die Reflexstreifen müssen eine Mindestbreite von 50 mm haben. Sind zwei horizontale Reflexstreifen vorhanden, müssen sie mindestens 50 mm voneinander entfernt sein.
Selbstverständlich dürfen Sie oder die Mitarbeiter nicht an Warnkleidung herumschneiden oder gar Änderungen vornehmen. Ausnahme: Wenn Sie Firmenlogos etc . anbringen möchten, kann das nach Rücksprache mit dem Hersteller und innerhalb des Geltungsbereiches des Zertifikates vorgenommen werden (siehe auch schwer entflammbare Warnkleidung).
Schwer entflammbare Warnkleidung
Ergibt sich bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung, dass die Warnkleidung schwer entflammbar sein muss, weil sie beispielsweise mit Strahlungshitze oder flüssigen Eisenspritzern in Verbindung kommen könnte, muss die Warnkleidung bestimmte Forderungen erfüllen. Die DGUV-Information 212-016 gibt hier zum Beispiel flache Nähte an der Kleidung vor, die nach unten bzw. hinten weisen müssen, damit Überlappnähte nicht in Brand geraten können. Oder aufgenähte Label oder Reflexstreifen, die aus keinem brennbaren Material bestehen dürfen.
Setzt sich die PSA aus verschiedenen Teilen zusammen, müssen sie dieselbe Leistungsklasse haben. Sind diese unterschiedlich bewertet, gibt die niedrigste Leistungsklasse immer die Klasse vor.
Warnkleidung in Verbindung mit Schnittschutz
Generell werden Schnittschutzhosen in die Formen A, B oder C eingeteilt. Dabei ist Kategorie A im professionellen Bereich vorgesehen, während Form C eher gelegentlich zum Einsatz kommt. Dabei wird laut DGUV, […] die Kleidung zum Schnittschutz in Abhängigkeit der Prüfgeschwindigkeit der Sägekette im Labor, in folgende Leistungsklasse eingeteilt: Schutzklasse 1: 20 m/s, Schutzklasse 2: 24 m/s, Schutzklasse 3: 28 m/s. Übrigens muss die Kennzeichnung das Piktogramm „Kettensäge, Form, Schutzklasse, 1, 2 oder 3 und den Hinweis „Bei Beschädigung muss das Kleidungsstück ausgesondert werden“ beinhalten.
Auswahl der Warnkleidungsklasse
Warnkleidung schützt alle Mitarbeiter. Denken Sie aber an verschiedene klimatische Verhältnisse im Sommer und Winter. Dann ist auch eine unterschiedliche Kombination der Bekleidungsstücke wichtig. Entscheidend dabei ist die Warnkleidungsklasse, die im Etikett neben dem das Piktogramm steht (A bis D/Klasse 1 bis 3)
Kombination der Warnkleidungsklasse wie folgt:
Gefährdung | warm (sommerliche kalt (winterliche Temperaturen) Temperaturen) | |
EinfacheGefährdung:Warnkleidung
Klasse 2 |
mindestens A oder B oderC1. C2 oder C3 allein sindnicht
ausreichend! |
Mindestens D2 (ggf. mit C1,C2 oder C3) oder A überwarmer Kleidung, C2 oder C3allein sind nicht ausreichend! |
ErhöhteGefährdung:Warnkleidung Klasse 3 erforderlich | mindestens (A oder B)zusammen mit C1, C2 oderC3 (ganzer Körper wird mitWarn- kleidung bedeckt). | Empfehlenswert ist D1 mit C1,C2 oder C3, mindestensjedoch D1. |
Quelle: DGUV
Auswahl von Warnkleidung bei Bahnen
Wenn Mitarbeiter in Ihrem Betrieb im oder neben dem Gleisbereich tätig sind ist Ihre Gefährdungsbeurteilung das erste Mittel der Wahl, um auf Grundlagen der Tätigkeiten, Körperhaltung und Umgebungsbedingungen herauszufinden, welche Warnkleidung zum Einsatz kommt (Klasse 2 oder 3). Dabei spielt nicht die Verkehrsdichte oder Geschwindigkeit eine Rolle, sondern vor allem die Erkennbarkeit. Die DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ gibt Ihnen dazu weitreichende Auskunft, z. B. zu einzelnen Arbeitsbereichen und den Warnkleidungsklassen.
Bestimmungsgemäßes Tragen von Warnkleidung
Damit die Erkennbarkeit beim Tragen der Warnkleidung gewährleistet ist, sollen Westen oder Jacken geschlossen getragen werden. Werden hingegen Hosenbeine hochgekrempelt oder Warnwesten offen getragen, kann das zu einer Verminderung der Warnwirkung führen und ein Risiko für die Beschäftigten darstellen. Darauf sollten Sie die Kollegen, vor allem im Hinblick auf die dunklere Jahreszeit, hinweisen.
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