Bußgelder
Werden Verstöße oder Versäumnisse festgestellt ist ein Bußgeld gemäß Arbeitsstättenverordnung fällig. Wie solche Regelsätze für Bußgelder aussehen können, sehen Sie hier im Auszug:
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Arbeitsstätten/Regelsätze ((DL-Button))
Tatbestand | gemäß ArbStättV | Regelsatz |
Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert | Verstoß gegen § 3 Ab-satz 3
(Ordnungswidrigkeit nach § 9 Absatz 1 Nummer 1) |
5.000 € |
Verkehrswege mangelhaft / ungeeignet | § 3a i. V. m. Anhang Nummer 1.8 | 5.000 € |
Fluchtwege und Notausgänge
mangelhaft / ungeeignet |
§ 3a i. V. m. Anhang Nummer 2.3 Absatz 1 Satz 1 | 5.000 € |
Beleuchtung
fehlt / unzureichend |
§ 3a i. V. m. Anhang Nummer 3.4 | 2.000 € |
Mittel der Brandbekämpfung
unzureichend |
§ 3a i. V. m. Anhang Nummer 2.2 | 1.000 € |
Mittel zur Ersten Hilfe
(z. B. Verbandmaterial sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte und Arzneimittel) fehlen / unzureichend |
Verstoß gegen § 4 Ab-satz 5
(Ordnungswidrigkeit nach § 9 Absatz 1 Nummer 8) |
Näheres zum Thema Arbeitsschutzbehörde finden Sie hier.
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