Hohe Gefahrstoffkonzentration in der Raumluft: Vorsicht vor zu „dicker Luft“
Saubere Luft wird immer mehr zum Thema: Klimawandel, Corona-Pandemie, Feinstaubgrenzwerte… Die Liste ist lang und der Wunsch nach sauberer Luft wächst. Aber es wird zunehmend schwieriger. So sterben laut einer im Jahr 2020 durchgeführten Studie von Greenpeace weltweit 4,5 Millionen Menschen an verschmutzter Luft. Zeit für Sie, einen Blick auf „dicke Luft“ in Ihrem Betrieb zu werfen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Sie im Betrieb auch für die Beurteilung von Gefährdungen durch inhalative Exposition zuständig. Dabei ist es notwendig, auch individuelle Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiter sowie Einflussfaktoren der Umwelt mit einzubeziehen, um Kollegen vor möglichen Erkrankungen zu schützen. Aber wenn neue Maschinen oder Geräte angeschafft werden ist der wirtschaftliche Faktor am wichtigsten und mögliche langfristige Auswirkungen auf die Mitarbeiter scheinen eher sekundär zu sein.
Aber schadstoffhaltige Luft durch Arbeitsmittel und seine Folgen auf den menschlichen Organismus können erheblichen Schaden zufügen. Die Symptome daraus zeigen sich nicht nur durch Atemwegserkrankungen oder Schleimhautreizungen. Die schlechte Luft äußert sich häufig in Form von Kopfschmerzen, Konzentrationsproblemen oder Gereiztheit. Denken Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch daran, dass Büroarbeitsplätze immer mehr im Verdacht stehen, durch austretende Schadstoffe aus Druckern, Stühlen, Tischen, Schränken etc. die Gesundheit zu beeinträchtigen.
Um mögliche Gefahrenquellen zu lokalisieren, nutzen Sie zum Beispiel das Gefahrstoffverzeichnis sowie das Sicherheitsdatenblatt eines neu eingesetzten Stoffes in Ihrem Betrieb. Gehen Sie für eine Gefährdungsermittlung sowie für mögliche Maßnahmen folgendermaßen vor:
- Gefährdungsbeurteilung
Wenden Sie die W-Fragen an und bestimmten Sie die Gefahrstoffkonzentration.
Ermitteln Sie die zu beachtenden Grenzwerte
- STOP-Prinzip anwenden
Bringen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen zum Einsatz
- Lufttechnische Maßnahmen anwenden
Welche Faktoren müssen bei einer passgenauen Anlage beachten und welche Faktoren müssen Sie als Betreiber berücksichtigen?
Als Grundlage für Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung dient Ihnen dabei die TRGS 400, die durch die TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit. Gefahrstoffen – inhalative Exposition“ ergänzt wird. Als verbindliche Grenzwerte der Gefahrstoffkonzentration in der Atemluft dienen die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) aus der TRGS 900.
Näheres zum Thema Lagerung von Gefahrstoffen finden Sie hier.
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