Absturzunfälle vermeiden
Mit dieser Checkliste schützen Sie die Mitarbeiter vor schweren Verletzungen durch Absturz
Eigentlich unglaublich: In Deutschland stirbt laut DGUV jede Woche ein Mensch durch einen Absturz. Und das, obwohl es zahlreiche Schutzmaßnahmen wie Absturzsicherungen gibt. Als Ursache gelten aber meist fehlende Sicherungen.
„Es wird schon nichts passieren“ lautet die fatale Annahme leichtsinniger Arbeitnehmer, die nicht selten mit schmerzhaften oder sogar tödlichen Folgen enden kann. Meist passieren Abstürze aus geringer Höhe unter 5 Metern. Laut Statistik der BG BAU enden aber vor allem Leiterunfälle oder Abstürze aus großer Höhe tödlich. Höchste Zeit also, dass Sie in der nächsten Unterweisung, dass Thema auf den Plan bringen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei. Und: Denken Sie an verbesserte Kommunikation mit Beschäftigten und Vorgesetzten sowie ein positives Betriebsklima, das für die Sicherheit und Gesundheit aller dienlich ist.
Checkliste: Absturzunfälle verhindern | ||
Ja | Nein | |
Wurde für Tätigkeiten mit Absturzgefahren eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und ggf. Schutzmaßnahmen festgelegt? | ||
Wurden bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen witterungsbedingte Einflüsse berücksichtigt? | ||
Sind den Beteiligten die technischen Vorgaben zur Absturzprävention (Absturzsicherungen und Auffangvorrichtungen ab bestimmten Absturzhöhen usw.) bekannt und werden diese beachtet und umgesetzt und von der verantwortlichen Seite überprüft? | ||
Ist den Mitarbeitern bekannt, dass und wo Absturzsicherungen bereits ab 1 m Absturzhöhe notwendig sein können (z. B. an Treppenabsätzen oder bei Gefahr eines Versinkens)? | ||
Werden Gerüste grundsätzlich erst nach erfolgter Freigabe (Standsicherheit, Seitenschutz usw.) begangen? | ||
Ist den Mitarbeitern bekannt, dass danach keine Änderungen am Gerüstbau vorgenommen werden dürfen? | ||
Werden Gerüste auch bei laufendem Betrieb auf Mängel kontrolliert? | ||
Sind Mitarbeiter angewiesen, jeden Mangel sofort dem Vorgesetzten zu melden? | ||
Werden in die Regularien zur Gerüstbenutzung auch die Mitarbeiter von Fremdfirmen, externe Handwerker usw. eingewiesen? | ||
Werden für Tätigkeiten mit erhöhter Absturzgefahr bzw. bei hochgelegenen Arbeitsplätzen nur Mitarbeiter ausgewählt, die körperlich und psychisch geeignet sind? | ||
Wurden Mitarbeiter für die Absturzgefahren sensibilisiert, in die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz eingewiesen und zu Rettungsmaßnahmen nach einem Sturz instruiert? | ||
Steht jedem gefährdeten Mitarbeiter eine PSA gegen Absturz in passender Größe und Ausführungen zur Verfügung? | ||
Existieren Betriebsanweisungen zur korrekten Verwendung von PSA gegen Absturz, z. B. Auffangnetze? | ||
Üben die Mitarbeiter das Anlegen von PSA gegen Absturz zuvor in Ruhe, um z. B. Gurtlängen an die eigenen Körpermaße anzupassen? | ||
Wird vor Dacharbeiten sorgfältig festgestellt, ob und welche Bereiche begehbar und welche Stellen nicht durchtrittsicher sind? | ||
Stehen den Mitarbeitern stets geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung? | ||
Wird jede Bodenöffnung gesichert? | ||
Werden Arbeiten zur Fassaden- und Fensterreinigung von gesicherten Standorten aus ausgeführt? | ||
Stehen – sofern das nicht möglich ist – Absturzsicherungen wie Anseilschutz, Schutzkörbe, mobile Schutzgeländer usw. bereit? |
Näheres zum Thema Absturzursachen finden Sie hier.
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