Mitarbeiterorientierte Unterweisungen: So steigern Sie die Gefährdungswahrnehmung der Mitarbeiter (und sorgen für mehr Sicherheit)
Damit sich die Beschäftigten sicher im Betrieb verhalten sind Unterweisungen unerlässlich. Sicherlich sind Sie bei Ihren Unterweisungen auch schon mit Themen konfrontiert gewesen, die etwas schwieriger zu vermitteln waren oder aber die Unterweisung hat sich gar nicht erst eingeprägt. Ein guter Grund also, Ihre Unterweisungen den Gefährdungen anpassen und zwar gemeinsam mit den Beschäftigten.
Mit den richtigen Schritten, binden Sie Ihre Kollegen perfekt in die Unterweisungen ein. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Schritt: Unterweisungsthema nennen und Grund angeben
Benennen Sie das Unterweisungsthema und geben Sie den Grund dafür an, also: Warum ist Ihnen das Thema so wichtig? Wenn Sie einen Grund haben, z. B. Unfall oder anderer Anlass, geben Sie diesen Grund bekannt. Sagen Sie den Teilnehmern was Sie erlebt oder gesehen haben. Das macht das Thema für die Beteiligten greifbarer.
- Schritt: Beschreiben Sie die Gefährdung aus Sicht eines Beteiligten
Wechseln Sie die Seite und erzählen Sie den Teilnehmern, was bei der Tätigkeit, die „Sie gerade ausüben“ alles passieren kann. Fragen Sie ab, welche Gefährdungen die Beschäftigten bemerken. So entsteht die Sensibilität für gefährdende Situationen.
- Schritt: Besprechen Sie die Sachlage
Klären Sie die Teilnehme darüber auf, welches Verhalten laut Betriebsanweisung vorgeschrieben ist und welche Gesetze in welcher Situation greifen. Sprechen Sie auch darüber, was aufgrund der Sachlage wichtig ist.
- Schritt: Besprechen Sie mögliche Maßnahmen
Widmen Sie diesem Teil etwas Zeit. Denn jetzt kommt es darauf an, gemeinsam mit den Mitarbeitern Alternativen und/oder Maßnahmen zu den Gefährdungen zu finden. Sprechen Sie die Kollegen direkt an. Fragen Sie nach, was deren Meinung zu den Maßnahmen ist. Sammeln Sie gemeinsam Lösungsmöglichkeiten und sprechen Sie auch über alternative Maßnahmen.
- Schritt: Die Maßnahmen werden festgelegt
Wenn Maßnahmen einstimmig beschlossen wurden, können Sie deren erfolgreiche Umsetzung beim nächsten Mal kurz besprechen.
Mit der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob alle Pflichten zur Unterweisung in Ihrem Betrieb eingehalten werden:
Checkliste: Alle Unterweisungspflichten im Blick? | Ja | Nein |
Ist der Betriebs- oder Geschäftsleitung bewusst,
· dass sich die Unterweisungspflichten zuerst an den Arbeitgeber richten? · dass sich bei einem Arbeitsunfall nach nicht erfolgter oder nicht ausreichender Unterweisung strafrechtliche und zivilrechtliche Forderungen wie auch Schadensersatzansprüche des Unfallopfers und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft ergeben können? |
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Hat der Arbeitgeber – sofern er die Unterweisung nicht selbst durchführt– die Verantwortung dafür an einen oder mehrere andere Personen übertragen wie Betriebsarzt, Sifa oder externe Dienstleister? Ist dann ein Vorgesetzter anwesend? | ||
Wurde bei dieser Pflichtenübertragung darauf geachtet, dass die zum Unterweisen bestimmten Personen dafür geeignet sind, d. h. zuverlässig, fachkundig und selbst angemessen unterwiesen? | ||
Wurden die Unterweisungspflichten schriftlich übertragen, wie in § 13 (2) ArbSchG vorgesehen? | ||
Erhält der mit Unterweisungen Beauftragte ausreichend Unterstützung von „oben“ und die zum Unterweisen erforderlichen Mittel (Organisation, Raum, Budget für Unterweisungsmaterialien usw.)? | ||
Wird jeder Mitarbeiter vor dem Beginn seiner Tätigkeit für das Unternehmen unterwiesen? | ||
Werden auch alle Teilzeitkräfte, Aushilfen, Praktikanten usw. vor Arbeitsbeginn unterwiesen? | ||
Werden die Unterweisungen regelmäßig, wie vorgeschrieben, wiederholt? | ||
Werden jugendliche Beschäftigte bis 18 Jahren mindestens alle sechs Monate unterwiesen? | ||
Wird die Häufigkeit einer Unterweisung an das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (Risikolage, mögliche Schadensschwere) angepasst? | ||
Werden die mündlichen Inhalte der Unterweisung durch praktische Übungen ergänzt, wo dies sinnvoll ist, z. B. zum korrekten Verwenden von Schutzausrüstung? | ||
Werden in die Sicherheitsunterweisungen neben den allgemeinen Aspekten zum sicheren Verhalten im Betrieb auch die jeweiligen auf die Tätigkeit oder den Arbeitsplatz bezogenen Risiken und Schutzmaßnahmen erläutert? | ||
Wird in den Unterweisungen Bezug genommen auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen und ggf. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen usw. | ||
Haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu den Unterweisungsinhalten zu stellen(auch bei sogenannten elektronischen Unterweisungen)? | ||
Werden Unterweisungen angepasst und wiederholt.
· bei allen Veränderungen von Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Methoden usw.? · bei neuen Maschinen, Arbeitsgeräten, Werkstoffen usw.? · nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen? wenn eine Gefährdungsbeurteilung neue Sicherheitsaspekte ergeben hat? |
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Bestätigen die unterwiesenen Mitarbeiter ihre Teilnahme an einer Unterweisung durch Unterschrift? | ||
Wird geprüft, ob die Unterwiesenen die Inhalte der Unterweisung verstanden haben? | ||
Werden die Unterweisungen während der Arbeitszeit durchgeführt und auf diese angerechnet? | ||
Ist bekannt, dass bei im Betrieb eingesetzten Zeit- bzw. Leiharbeitern die Unterweisungspflicht den Entleiher trifft, S. § 12(2) ArbSchG? |
Näheres zum Thema Unterweisungen und Corona finden Sie hier.
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