Corona Gefährdungsbeurteilung
Ihre Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden? Mit diesen 2 Schritten geht es ganz leicht!
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist angepasst worden und gilt nun bis zum 11.9.2021 (siehe Seite 4). Doch eine Forderung aus der „alten“ wie aus der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung ist geblieben: In § 2 Abs. 1 heißt es, dass Sie bzw. der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilungen gemäß der §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz anpassen müssen. Das bedeutet, Sie haben die aktuellen Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Doch in der Praxis können Gefährdungsbeurteilungen eine knifflige Angelegenheit sein. Zumal Sie nicht nach einem festen Schema vorgehen können. Dieses würde je nach Arbeitsplatz, Branche oder der Art der Tätigkeit schnell an seine Grenzen stoßen.
Aber: Es gibt 2 wesentliche Schritte, bevor Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Ihnen die Beurteilung der Gefährdung und das Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen wesentlich erleichtern. Und die gute Nachricht vorab: Sie betreffen wirklich alle Arten von Gefährdungsbeurteilungen. Also unabhängig davon, ob Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Prozesse, Verfahren erstellen. Ob diese mitarbeiterbezogen oder arbeitsbereichsbezogen sind –oder aus einem konkreten Anlass heraus erfolgen.
Schritt 1: Erfassen von Betriebsstruktur, Arbeitsbereich und Tätigkeiten
Strukturieren Sie Ihr Unternehmen in überschaubare Bereiche.
Zum Beispiel:
- in Arbeitsbereiche wie Produktion, Lager, Verwaltung.
- in Räume und Gebäude wie Werkstatt, Laderampe, Labor.
- in Arbeitsabläufe wie Normalbetrieb, Schichtwechsel, Instandhaltung.
- nach Personen- oder Berufsgruppen wie Auszubildende, Staplerfahrer, Monteure usw.
Untergliedern Sie weiter bis zu einzelnen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten. Listen Sie die dortigen Tätigkeiten, Maschinen, Werkzeuge und verwendeten Substanzen auf.
- Wenn Sie auf diese Weise Ihren Betrieb vollständig abbilden, erkennen Sie Organisationseinheiten, für die Sie die jeweils gemeinsamen Gefährdungen auch gemeinsam beurteilen können.
- Gehen Sie vom Allgemeinen zum Besonderen vor. Beurteilen Sie also zunächst Aspekte wie Raumtemperatur, Brandschutz, Fluchtwege etc. für eine gesamte Halle. Das hat den Vorteil, dass Sie diese Aspekte dann nicht erst wieder an jedem einzelnen Arbeitsplatz aufgreifen müssen. Umgekehrt können Sie viele konkrete Details, z. B. zur Gefährdung durch eine bestimmte Maschine oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren, nur vor Ort und individuell erfassen.
Schritt 2: Gefährdungen und Belastungen ermitteln
Ausgehend von der Einteilung in Schritt 1, erfassen Sie vor Ort und bezogen auf den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit, sämtliche Gefährdungen und Gesundheitsbelastungen – und aktuell natürlich auch mögliche Infektionsrisiken. Haken Sie ab, ob es eine oder mehrere mögliche Gefährdungen im Bereich bei der Tätigkeit oder am Arbeitsplatz oder in der Person des Beschäftigten gibt. Jedes „Ja“ bedeutet: Hier müssen die Gefährdungen von Ihnen beurteilt werden.-
Das bedeutet vor allem: In diesem Schritt geht es um ein wertungsfreies Erfassen vorhandener Gefährdungs- und Belastungsfaktoren. Analysieren Sie hier noch nicht die Risiken oder die Wahrscheinlichkeit einer Gesundheitsschädigung.
Beispiel
Jeder Staub, jede schwere Last, jeder laute Motor usw. ist als Gefährdungsfaktor zu sehen – unabhängig davon, ob schon mal etwas passiert ist oder ob Mitarbeiter über gesundheitliche Beschwerden klagen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Gefahren und die Möglichkeit eines Schadens im Vorfeld zu erkennen und präventiv Gegenmaßnahmen zu finden. Eine Gefährdungsbeurteilung muss daher auch harmlos oder wenig wahrscheinlich wirkende Szenarien berücksichtigen.
Checkliste: Haben Sie an Gefährdungsarten berücksichtigt?
Art der Gefährdung | Ja | Nein |
Mechanische Gefährdungen
(z.B. ungeschützte bewegte Maschinenteile, gefährliche Oberflächen, Absturz, Stolpern, Rutschen) |
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Elektrische Gefährdungen
(z.B. elektrischer Schläge, Lichtbögen, gefährliche Körperströme, elektrostatische Aufladungen) |
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Chemische Gefährdungen
(z.B. Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, Stäube (Gefahrstoffe)) |
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Biologische Gefährdungen / Infektionsrisiken
(z.B. Infektion durch Mikroorganismen, Viren, Allergene, biologische Arbeitsstoffe) |
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Brand- und Explosionsgefährdungen
(z.B. brennbare Stoffe, Flüssigkeiten, Gase) |
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Thermische Gefährdungen
(z.B. heiße oder kalte Medien, heiße Oberflächen, Kühlräume, Hitzearbeitsplätze) |
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Physikalische Gefährdungen
(z.B. körperlich schwere Arbeit, einseitige Arbeit, Zwangshaltungen (Arbeitsschwere)) |
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Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung
(z.B. Klima, Beleuchtung, Arbeiten in feuchtem Milieu, Verkehrswege) |
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Psychische Belastung
(individuelle Belastungen durch Arbeitsumgebung oder Arbeitsorganisation, Alleinarbeit, Stress, Ängste, Mobbing) |
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Gefährdungen durch Mängel in der Organisation
(z.B. Arbeitszeiten, fehlende Qualifikation, falsche Anweisungen, unklare Zuständigkeiten) |
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Sonstige Gefährdungen
(z.B. durch Menschen (Gewalt), Tiere (Bisse) oder Pflanzen (Stacheln) |
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Näheres zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Betriebsrat finden Sie hier.
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