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Gebäudereinigung Arbeitssicherheit

erstellt am: 07.05.2021 | von: Guido Ems | Kategorie(n): Allgemein

Sichere Gebäudereinigung

Gebäudereinigung: Warum Sprühflaschen tabu und Schmuck an den Händen ein No-Go sind

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wo Späne fallen, muss gereinigt werden. Scherzhaft ließe sich so die notwendig der regelmäßigen Arbeitsplatzreinigung beschreiben. Doch egal ob professionelle externe Dienstleister oder eigene Beschäftigte hierzu zum Einsatz kommen. Für eine wirklich sichere Gebäudereinigung gibt es 5 Tabus, die nie durchbrochen werden sollten.

Tabu: Sprühflaschen

Vor allem für die Sanitärreinigung sind Sprühflaschen sehr praktisch. Im Handumdrehen ist die gesamte zu reinigende Oberfläche mit dem Reinigungsmittel benetzt. Je nach Reiniger genügt anschließend ein Abspülen des Reinigungsmittels. Doch der Zeitersparnis, die das Reinigungspersonal gewinnt, stehen gesundheitlich gravierende Folgen entgegen:

  • Beim Versprühen der Flüssigkeiten kommt es zur Freisetzung eines Aerosols, da

folglich nicht nur auf die Oberfläche niedersinkt, sondern je nach Tropfengröße auch in der Raumluft schwebt.

  • Die in der Raumluft schwebenden Tröpfchen werden anschließend durch den Mitarbeiter eingeatmet. Auf den Schleimhäuten und in der Lunge kann dies akut zu Reizungen oder Verätzungen führen.

Lösung

Empfehlenswert ist die Vermeidung der Aerosolbildung durch Wischverfahren.

Tabu: Kein Schutz für Haut und Augen

Je nach Gefahrstoff ist eine Schutzbrille und Augendusche notwendig. Zum Schutz der Hände sind geeignete chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nötig. Hier müssen Sie Ihren Mitarbeitern verdeutlichen, dass Einmalhandschuhe zum Schutz vor Chemikalien, insbesondere vor Säuren und Basen, eher ungeeignet sind.

Tabu: Schmuck an Händen und Armen

Trotz Schutzhandschuhen ist beim Umgang mit Chemikalien grundsätzlich Schmuck an den Händen und Armen verboten. Unter Ringen oder Armbändern können sich unbemerkt Chemikalien anreichern, die aufgrund des häufig langen Hautkontakts zu Kontaktekzemen oder anderen Erkrankungen führen können. Darüber hinaus können sich dort Krankheitserreger absetzen.

Wichtig
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter in die Gefahrenpiktogramme und insbesondere in Ihre Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein!

Nicht vergessen:
Die erforderlichen Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen

Abgesehen von den Schutzhandschuhen ist eine geeignete Hautschutz- und Hautpflegecreme notwendig. Diese hat der Arbeitgeber entsprechend der Hautgefährdung in Abstimmung mit dem Betriebsarzt zu beschaffen. Die Hautschutzcreme schützt die Haut etwa vor bestimmten Stoffeinwirkungen oder längerer Einwirkung von Feuchtigkeit, z. B. beim Tragen von Schutzhandschuhen.

Die Hautpflegecreme sorgt für die Fettversorgung der Haut und wird idealerweise nach der Arbeit aufgetragen. Zum Auftragen der Hautschutz- und Hautpflegecreme wird eine etwa kirschkerngroße Menge auf den Handrücken aufgetragen und sorgfältig einmassiert. Bei der Hautschutzcreme ist darauf zu achten, dass auch die Fingerzwischenräume, -seitenkanten, -kuppen, Nagelfalze, Daumen und Handgelenke mit eingecremt werden.

Tipp
Damit die Beschäftigten jederzeit nachlesen können, wann und welches Hautpflege- und Hautschutzprodukt er nutzen sollte, müssen Sie diese Informationen in einem Hautschutzplan erfassen. Diesen hängen Sie idealerweise überall dort aus, wo Beschäftigte sich die Hände reinigen und pflegen, z. B. an Waschbecken.

Hand- und Hautschutzplan nicht vergessen!

Der Hand- und Hautschutzplan definiert die konkreten arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen Hautschutzmaßnahmen und wann diese wie anzuwenden sind. Die Beschäftigten können aus ihnen entnehmen, welche Hautmittel und welche Handschuhe zu benutzen sind. Und:

Die aufgeführten Handschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflege- und ggf. Desinfektionsmittel sind den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Hand- und Hautschutzplan enthält folgende Angaben, soweit zutreffend:

  • Arbeitsbereich/Arbeitsplatz, hautgefährdende Tätigkeit,
  • welche Schutzhandschuhe sind zu verwenden,
  • Hautschutzmittel vor und während der Arbeit,
  • Hautreinigungsmittel entsprechend dem Verschmutzungsgrad,
  • Hautpflegemittel nach der Arbeit,
  • welche Desinfektionsmittel sind zu verwenden.

 

Näheres zum Thema Händehygiene im Betrieb finden Sie hier.

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