Corona-Notbremse: Was aus Sicht des Gesundheitsschutzes und Arbeitssicherheit jetzt wichtig ist
Bundestag und Bundesrat haben die „Corona-Notbremse“ verabschiedet. Das neue Infektionsschutzgesetz ist am 23.4. in Kraft getreten. Damit einhergehen auch wichtige Änderungen im Arbeitsschutz.
Hier die aktuelle Übersicht für Sie:
→ Testangebots-Pflicht
Schon vor der Gesetzesänderung bestand für ALLE Arbeitgeber die Pflicht, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einen Corona-(Schnell-)Test pro Woche anbieten zu müssen. Jetzt sind es zwei pro Woche.
Wichtig
Ihren Beschäftigten ist es zwar weiterhin freigestellt, das Testangebot anzunehmen. Das heißt: Es gibt zwar eine Testangebots-Pflicht, aber keine Testpflicht! Aber: Wenn Ihr Arbeitgeber feststellt, dass in Ihrem Unternehmen eine besondere Gefährdungslage vorliegt, z. B. durch häufige Infektionsfälle, Krankheitssymptome bei Beschäftigten etc., können während der Gefährdungssituation betriebliche Testungen angeordnet werden. Ist ein Arbeitnehmer trotz Testpflicht nicht bereit, sich testen zu lassen, kann ihm durch den Arbeitgeber der Zugang zum Betrieb verweigert und die Lohnfortzahlung ausgesetzt werden, da der Mitarbeiter seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
→ Kostenübernahme der Schnell- und Selbsttests
Zweimal in der Woche Tests für die Beschäftigten anzubieten, das kann abhängig von der Mitarbeiterzahl hohe Kosten verursachen. Dennoch müssen die Kosten für die Tests von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Die Testungen sind zwar gesetzlich festgelegt, aber Hilfen oder Unterstützungen für Unternehmen sind bisher nicht vorgesehen. So geht die Bundesregierung davon aus, dass jedes Unternehmen bis Ende Juni ca. 260 € pro Mitarbeiter für zwei Test pro Woche kalkulieren muss.
→ Diese Tests müssen Sie verwenden
In Ihrem Unternehmen sollten professionelle Antigen-Schnelltest, so genannte Point of Care Tests (PoC) zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, angewendet werden. Dazu hat das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) eine Liste bereitgestellt. Hier finden Sie die aktuell zugelassenen Antigen-Tests, die zum Einsatz kommen dürfen https://kurzelinks.de/btum. Allerdings müssen die Schnelltests von geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Achtung
Die Durchführung der Test zählt zu Tätigkeiten wie in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ beschrieben. Daher müssen Sie bei der Testung die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen.
Wenn es in Ihrem Betrieb aufgrund mangelnden Fachpersonals nicht möglich ist, professionelle Tests einzusetzen, hat das BfArM eine Reihe an Selbsttest zugelassen, die zur Anwendung kommen dürfen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier: https://kurzelinks.de/q94m.
Übrigens: Bietet Ihr Unternehmen bereits Antigen-Tests an, müssen Sie hier nichts weiter tun und können das Angebot so weiterführen.
Wichtig
Ist ein Test positiv muss dringend eine Bestätigung durch einen PCR-Test vorgenommen werden. Und: Ein positiver Schnelltest ist dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Ein positiver Selbsttest hingegen nicht.
→ Gibt es bestimmte Arbeitsschutzvorschriften zu beachten?
Ja. So sind zum Beispiel bei der Probenentnahme oder diagnostischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Testungen ausreichen Abstände zwischen dem Mitarbeiter und dem Testdurchführenden einzuhalten. Außerdem müssen dem Tester FFP2-Masken und ein Gesichtsvisier/Schutzbrille angeboten werden, damit das Übertragungsrisiko minimiert wird. Lesen Sie dazu die zusammengefassten Empfehlung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2“ unter https://kurzelinks.de/lkzi.
Was muss dokumentiert werden?
Es gibt zwar keine gesetzliche Grundlage, aber für Ihren Betrieb kann es durchaus sinnvoll sein ein Testkonzept zu erstellen. So haben Sie eine Übersicht über Testergebnisse oder Meldungen an das Gesundheitsamt und können jederzeit darauf zurückgreifen.
Übrigens: Damit die Testbeschaffung oder Vereinbarungen zur Mitarbeitertestung nachgewiesen werden können, müssen Sie die Nachweise (vorerst) bis 30.6.2021 aufbewahren.
Vorsicht vor Sanktionen
Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass die zuständigen Arbeitsschutzbehörden eine Einhaltung der Verordnung durchsetzen können – und zwar mit einer behördlichen Anordnung. Werden Verstöße bekannt, kann das für Ihr Unternehmen teuer werden – mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 €.
Wichtige Tipps zur Dokumentation im Überblick
- Ihr Arbeitgeber muss allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zwei Tests pro Woche anbieten.
- Schon jetzt gilt die „Zwei Test-Angebote pro Woche-Vorschrift“ für bestimmte Gruppen von Beschäftigten. Nämlich für all jene, die Tätigkeiten in Innenräumen unter infektionsförderlichen klimatischen Bedingungen oder die körpernahe Tätigkeiten ausführen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt für Tätigkeiten mit häufigen Personenkontakten.
- Ihr Arbeitgeber kann sowohl Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung als auch Schnelltests zur Selbstanwendung (PCR-Tests) anbieten.
- Die Beschaffung der erforderlichen Tests muss dokumentiert werden. Lassen Sie sich den Empfang von Selbsttests durch die Beschäftigten quittieren. Falls externe Testzentren genutzt werden und um der Testangebotspflicht nachzukommen, bewahren Sie die mit dem Testzentrum geschlossene Vereinbarung über die Testung bis 30.06.2021 auf.
Näheres zu den Beschlüssen am 22.3.21 finden Sie hier.Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier. Bei Arbeitssicherheit heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Arbeitssicherheit heute Ihnen geben wird.