Arbeitssicherheit mit Baustellen Kreissägen
Jetzt kommt wieder die Zeit für Kreissägen: Höchste Zeit für einen Blick auf das Thema Arbeitsschutz
Mit Beginn des Frühjahrs steigt die Zahl der Baustellen im Freien. Die Baustellenkreissäge kommt wieder vermehrt zum Einsatz. Doch nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit oder ein falscher Griff können an dieser Maschine schwerwiegende Folgen haben, zum Beispiel massive Schnittverletzungen oder gar der Verlust von Fingern. Fast die Hälfte aller Unfallopfer haben anschließend eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von rund 20 Prozent und darüber.
Nach einer aktuellen Auswertung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau sind die meisten Unfälle an Baustellenkreissägen auf zwei Gründe zurückzuführen:
- Den Einsatz älterer Modelle ohne selbsttätig schließende Schutzhaube (seit 2009 Pflicht);
- Selbsttätig absenkende Schutzhauben, die manipuliert werden, um eine angeblich bessere Sicht auf das Werkstück und das Sägeblatt zu erhalten.
Maßnahmen, mit denen Sie Unfälle und Manipulationen verhindern
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Auf folgende Punkte besonders hinweisen | · Selbsttätig schließende Schutzhauben dürfen nicht manipuliert werden, möglichst STOPP Schalter verwenden!
· Nicht selbsttätig schließende Schutzhauben auf das Werkstück absenken. · Abstand des Spaltkeils vom Zahnkranz des Sägeblattes nicht mehr als 8 mm. · Jeweils erforderliche Hilfseinrichtungen benutzen: o Parallelanschlag , o Winkelanschlag , o Keilschneideeinrichtung , o Schiebestock , o Schiebeholz
· Bei schmalen Werkstücken Schiebestock oder Schiebeholz mit Wechselgriff benutzen, wenn der Abstand zwischen Parallelanschlag und Sägeblatt weniger als 120 mm beträgt. · Tischeinlage auswechseln, wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von > 5 mm vorhanden ist. · Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Risikobereich. · Splitter, Späne usw. nicht mit der Hand aus dem Bereich des laufenden Sägeblattes entfernen. · Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes die Maschine ausschalten. · Parallelanschlag soweit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes vermieden wird.
Faustregel: Das hintere Ende des Anschlags stößt an eine gedachte Linie, die etwa bei der Sägeblattvorderkante beginnt und unter 45° nach hinten verläuft.
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Beschäftigungs-beschränkungen | Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen, und wenn es die Berufsausbildung erfordert, an Baustellenkreissägen und mit Handkreissägen arbeiten.
Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
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Betriebsanweisung | Ob neue oder ältere Sägen: In jedem Fall muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigt. Auf dieser Grundlage müssen die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen und durch Fachkräfte mit Erfahrung an Holzbearbeitungsmaschinen beaufsichtigt werden.
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Handmaschinen | Spaltkeilabstand vom Zahnkranz nicht mehr als 5 mm, wenn in der Betriebsanleitung des Herstellers ein Spaltkeil gefordert wird
Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke.
Handmaschine nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen. An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung versehen sein .
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Kreissägeblätter | Nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind . Bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein (angegebene Drehzahl nicht überschreiten).
Beschädigte Sägeblätter, z.B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren.
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Nachrüsten | Bei älteren Maschinen möglichst selbsttätig schließende Schutzhauben nachrüsten.
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Stopp-Schalter | Der Einsatz von Stopp-Schaltern als zusätzliche Sicherheitseinrichtung ist dringend zu empfehlen. Er wird übrigens von der Berufsgenossenschaft im Zuge von Arbeitsschutzprämien gefördert.
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Unterweisung | Unterweisung anhand der Betriebsanweisung. Folgende Punkte dürfen in der Unterweisung nicht fehlen
· Betriebsanleitung des Herstellers beachten. · Steckvorrichtung mit Phasenwender verwenden. · Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. · Eng anliegende Kleidung tragen. · Beim Sägen keine Handschuhe tragen. · Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten. · Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen · Vor Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Stecker ziehen. · Sägeblätter nach dem Ausschalten nicht durch seitliches Gegendrücken abbremsen. · Bei Bedarf Tischverlängerung und -verbreiterung einsetzen. · Soweit vom Hersteller vorgesehen, höhenverstellbares Sägeblatt entsprechend der Werkstückdicke verwenden. · Anfallenden Holzstaub absaugen, wenn Kreissäge in geschlossenen Räumen verwendet wird |
Näheres zum Thema Arbeitsunfälle finden Sie hier.
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