Wie oft müssen wir das Angebot zur nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge unterbreiten?
Frage: „Wir prüfen gerade, ob wir mit den Angeboten an die nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge bei unseren Beschäftigten a jour sind. Dabei sind wir darauf gestoßen dass es vor sehr unterschiedliche Fristen gibt. Was gilt denn nun wann?“
Antwort: Die nachgehende Vorsorge ist ein Sonderfall der Angebotsvorsorge. Dabei geht es um Tätigkeiten, bei denen auch nach längerer Zeit noch Gesundheitsstörungen auftreten könnten. Betroffen sind Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber
- Einem krebserzeugenden oder Erbgutverändernden Stoff oder einer Zubereitung der Kategorie I und 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung,
- Einem Gefahrstoff aufgrund von Tätigkeiten, die als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie I und II im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden,
- Blei oder anorganische Bleiverbindungen,
- Hochtemperaturwollen, bei denen als krebserzeugend der Kategorie I und II im Sinne der Gefahrstoff-Verordnung eingestufte Faserstäbe freigesetzt wurden.
Diese Nachsorgefristen gelten
60 Monate | 36 Monate | 12 bis 36 Monate | 12 Monate |
Alle 5 Jahre müssen Mitarbeiter ein Vorsorgeangebot erhalten – also alle 60 Monate – es sei denn, sie fallen unter die Ausnahmen in den links ersichtlichen Spalten dieser Tabelle- | Für Beschäftigte mit Tätigkeiten mit Benzol, Cadmium und Cadmiumverbindungen. | Arbeiten mit Asbest für Beschäftigte am dem 45. Lebensjahr | Tätigkeiten, die den Umgang mit aromatischen Nitro- und Aminoverbindungen mit sich bringen |
Das gilt nach Beschäftigungsende
Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses übertragen Sie die Verpflichtung zur nachgehenden Vorsorge auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Wenn der Mitarbeiter einverstanden ist, erhält die Berufsgenossenschaft zudem eine Kopie der erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise die Angaben über Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.
Wie viele Pflichtstunden der Betriebsarzt im Unternehmen anbieten muss finden Sie hier.
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